Aufsatz 
Gleichklang und Reim in antiker Poesie / von Otto Dingeldein
Entstehung
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Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulange⸗ legenheiten, vom 23. Februar 1883(Amtsblatt Nr. 2) iſt ein für die häuslichen Arbeiten der Schüler der

höheren Lehranſtalten einzuhaltendes Maß feſtgeſetzt. Nach dieſem darf die Fertigung der häuslichen Arbeiten in Anſpruch nehmen:

a) bei den Schülern der VI u. V: eine Stunde den Schultag oder 6 Stunden die Woche. b) IV u. IIlIb: zwei Stunden 12 c) IIla u. IIb: zwei u. eine halbe St. 15

d) lla u. I: drei Stunden. 18

Die Eltern werden erſucht, der Direction, und zwar nicht anonym, Anzeige zu machen, wenn ſie die ihnen angehörigen Schüler durch häusliche Arbeiten überlaſtet erachten, damit die Sache alsbald dher feſtge⸗ ſtellt und eintretenden Falls Abhülfe geſchafft werden kann.

68e

V. Heſſentliche Prüfung.

Die öffentliche Prüfung wird

Freitag, den 16. März, in folgender Weiſe abgehalten:

8 8 ½ VI, Latein, Hoffmann. 8 ½ 9 VI u. V, Rechnen, Fink. 9 ½ V, Geographie, Baur. 9 ½ 10 IV, Franzöſiſch, Jäger. 10 10 ½ IV, Geſchichte, Dingeldein. 10¹2 11 IIlb, Mathematik, Müller, 11 11 ½ IIlIb u. IIIa, Religion, Kölſch, 11 ½ 12 IIla, Mathematik, Ko ſt.

Die Turnprüfung findet an demſelben Tage, Nachmittags von 2 ½ Uhr an, in der Turnhalle ſtatt.

Die Schlußfeier, für welche ein beſonderes Programm ausgegeben wird, findet Samstag den 17. März, Vormittags von 9 ½ Uhr an, ſtatt.