Als Normaljahre bei der Aufnahme neuer Schüler gelten, wofern nicht beſondere Auszeichnung eine Ausnahme rechtfertigen: . das zurückgelegte 11 Lebensjahr,
„
In Bezug auf Vorkenntniſſe wollen, folgende Anforderungen gemacht: 1) In der deutſchen Sprache Kenntniß der Anfangsgründe der Orthographie, Leichtigkeit und Sicherheit im Leſen und Schreiben. 2) In der lateiniſchen Sprache richtiges Leſen, ſichere Kenntniß der regelmäßigen Decli— nationen und Conjugationen und der hauptſächlichen Genusregeln; Ueberſetzen einfacher Sätze. 3) Gewandtheit in den 4 Rechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Der Unterricht ſelbſt im kommenden Sommerhalbjahr nimmt den 23. April ſeinen
Anfang.
„ 12 7 „ 13 1 „ 14„ „ 15„ „ 16„ „ 17„
werden an die, welche in die ſiebente Claſſe eintreten
Die Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. K. Wagner.


