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§. 15.—
Die Funktionen des Spezial⸗Schulvorſtandes der Arbeitsſchule ſind:
a. Aufnahme, obere Beaufſichtigung, Feſtſetzung des Verdienſtes, Entlaſſung der Kinder.
b. Ueberwachung des Geſchäftsbetriebs der Anſtalt, Aufſtellung des jährlichen Voranſchlags.
c. Geeignete Schritte zur Ausdehnung der Wirkſamkeit der Anſtalt. 3
d. Reviſion der Geſchäftsführung des Rechners, mindeſtens einmal jährlich.
e. Anträge auf Anſtellung geeigneter Perſönlichkeiten für die Unterweiſung in der Arbeitsſchule bei dem Geſammtſchulvorſtande und durch dieſen beim Gemeinderath.
f. Begutachtung der Einkäufe der Rohſtoffe, ſowie des Verkaufs der gefertigten Arbeiten.
§. 16.
Der Oberlehrer hat
a. einen Arbeitsplan für die Arbeitsſchule halbjährig dem Spezial⸗Schulvorſtande zur Genehmigung vorzulegen und dabei die Lehrer und Lehrerinnen, welche verwendet werden ſollen, anzugeben, auch das Budget approximativ aufzuſtellen;
b. die unmittelbare Oberaufſicht über die Arbeitsſchule zu führen, und den Betrieb der Arbeiten zu leiten; 5
c. die Führung der Arbeitstabellen, der Verdienſtbücher, des Juventars u. ſ. w.;
d. den Einkauf der Rohſtoffe und den Verkauf der Erzeugniſſe und Fabrikate zu beſorgen, darüber Rechnung zu führen und den Erlös vierteljährig an den Rechner abzuliefern.
§. 17.
Alles der Geſundheit Nachtheilige muß bei der Anordnung der Arbeiten fern gehalten, das Intereſſe der Schüler aber an den Arbeiten auf jede zuläſſige Art geweckt und erhalten werden.
§. 18.
Speziellere Inſtructionen für den Oberlehrer und alle bei der Arbeitsſchule verwendeten Lehrer und Lehrerinnen bleiben der Anordnung des Schulvorſtandes überlaſſen, je nach der Ausdehnung, welche die Arbeitsſchule einnehmen wird..
Der Schulvorſtand wird dahin zu wirken haben, daß die Arbeitsſchule aus den kleinen vom Gemeinde⸗ rathe dermalen gut geheißenen Anfängen zu der vollen Organiſation gelange, wie ſolche im Vorſtehenden be⸗ ſchrieben worden iſt. 1
Wiesbaden, den 31. October 1863.
Die Arbeitsſchule beſteht und wirkt nunmehr ſeit zwei Jahren mit unverkennbarem Segen.
Die Knabenarbeitsſchule wird in der Regel während des Winters von 80— 120, während des Sommers von 60—80 Schülern beſucht. Da der in§. 4 des Organiſations⸗ plans in Ausſicht genommene Unterricht in Feld⸗ und Gartenarbeiten wegen Mangels des hier⸗ zu nöthigen Verſuchsfeldes bisher noch nicht ertheilt werden konnte, ſo erſtreckt ſich dermalen die Beſchäftigung der Knaben vorzugsweiſe auf Anfertigung von Strohmatten, Strohſchemeln, Rohr⸗ ſtuhlflechten ꝛec. Den Unterricht beſorgen 2 ſachverſtändige Lehrer der Elementarſchule, denen dafür eine beſondere Remuneration aus der Gemeindekaſſe zu Theil wird.
Am Schluſſe jedes Monats wird eine Conferenz mit den Arbeitslehrern unter dem Vor⸗ ſitze des Oberlehrers abgehalten, bei welcher insbeſondere das Verdienſtguthaben in die Verdienſt⸗ bücher, die vierteljährlich den Eltern zur Einſichtnahme und Unterſchrift vorzulegen ſind, einge⸗ tragen wird. 5
Am Schluſſe des erſten Arbeitsjahres betrug die Einnahme 258 fl. 28 kr., die Ausgabe 167 fl. 44 kr., darunter waren 107 fl. 38 kr. Verdienſtguthaben. Das Guthaben, welches in der Regel nur am Ende der Schulzeit an den Schüler ausbezahlt wird, iſt für einzelne fleißige Schüler von 7 fl. 30 kr. im 1. Jahre bereits im 2. Jahre auf 16 fl. geſtiegen.
Die Mädchenarbeitsſchule zählt im Winter 80— 100, im Sommer 60—80 Schüle⸗ rinnen, und zerfällt in eine Strick⸗ und eine Nähſchule Es wird theils zum Verkaufe, größ⸗
tentheils aber auf Beſtellung gearbeitet..


