Aufsatz 
Öffentliche Mitteilung über die gegenwärtige Einrichtung der Elementar- und Mittelschulen der Stadt Wiesbaden
Entstehung
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2) Die Zweckmäßigkeit reſp. Nothwendigkeit einer Gliederung der Schule in mehrere

Abtheilungen.*)

a. Eine Abtheilung Elementarſchule für die Kinder derjenigen Ein⸗ wohner, welche nach ihrer ganzen Lage nur den gewöhnlichen edictmäßigen Elementarunterricht verlangen und das Ziel eines ſolchen mit möglichſt ge⸗ ringem Aufwande an Zeit und Geld zu erreichen ſtreben. Eine ſolche Ele⸗ mentarſchule ſetzt ſich zum Ziele, den Schülern eine ſolche Bildung zu ver⸗ mitteln, daß ſie befähigt werden, in den niedern Kreiſen der bürgerlichen Geſellſchaft ein nach allen Seiten hin geſundes Leben zu führen. Die Kinder werden zu nützlichen Beſchäftigungen angehalten, die ihnen theils ſchon Ver⸗ dienſt abwerfen und ſo den Eltern die Beſchaffung der nöthigen Bücher u. ſ. w. erleichtern, theils eine Vorbereitung für ihren zukünftigen Lebensberuf ſind, dem ſich der Unterricht in der oberſten Klaſſe möglichſt dienſtbar macht. Eine Arbeitsſchule ſteht daher mit der Elementarſchule in engſter Ver⸗ bindung.

b. Eine zweite Abtheilung Mittelſchule. Dieſe, eine gehobene Ele⸗ mentarſchule, ſoll dem Bedürfniſſe derjenigen Eltern abhelfen, welche für ihre Kinder eine Vorbildung ſuchen, die über das edictmäßige, für Elementarſchulen vorgeſchriebene Maß hinausgeht, um ſie ſpäter zum Betriebe eines gewöhn⸗ lichen Geſchäfts oder Gewerbes zu befähigen. Die Ausdehnung der Stadt macht die Einrichtung zweier, möglichſt gleichmäßig organiſirter Mittelſchulen nothwendig.

c. Die höhere Bürgerſchule für Schüler bis zum 15. reſp. 16. Lebensjahre hat die Aufgabe, für das höhere Gewerbs⸗ und Geſchäftsleben vorzubereiten.*) Mit derſelben ſoll die bisherige Abtheilung III., die ſ. g. Vorbereitungsſchule für Kinder bis zum 9. oder 10. Lebensjahre in organiſche Verbindung treten, ſo jedoch, daß dieſelbe auch ferner noch als Vorſchul⸗ für das hieſige Gym⸗ naſium dienen kann.

d. Die höhere Töchterſchule für Mädchen bis zum 15. oder 16. Lebensjahre ſoll den Schülerinnen zugleich mit einer tieferen religiöſen Bildung diejenigen dem weiblichen Charakter und Berufe entſprechenden Bildungsmittel gewähren, welche ebenſowohl zum Verſtehen der wichtigſten Erſcheinungen der Welt, ins⸗ beſondere auf dem Gebiete des geiſtigen Lebens unſeres Volkes, als auch zum Umgang mit Menſchen aus den höheren geſelſſchaftlichen Kreiſen erforderlich ſind. Sie unterſcheidet ſich von der Elementar⸗, reſp. Mittelſchule weſentlich dadurch, daß ſie zur Weckung und Bildung des Geſchmacks und des Sinnes für Kunſt und Viſſenſchaft, ſoweit die letztere dem weiblichen Berufe zugäng⸗

*) Die nachfolgenden Sätze ſind dem Vortrage des Herrn Schulreferenten meiſt wörtlich entnommen. **) Siehe darüber die betreffenden Programme der höheren Bürgerſchule. 2