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Da schon während der Herbstferien der Gymnasiallehrer Dr. Wiskemann von einer schweren Krankheit befallen worden war und eine längere Zeit zu seiner Her- stellung bedurſte, so wurde mein gerade hier anwesender Sohn, der Gymnasial-Lehr- amts-Practicant, Friedrich Münscher, der, früher an den Gymnasien zu Hanau und Fulda mit Unterricht beauftragt, einen längeren Urlaub um Ostern 1859 auf sein Nach- suchen erhalten hatte, durch ein hohes Rescript Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 15. November mit Aushülfe am hiesigen Gymnasium für die Dauer der Erkran- kung des genannten Lehrers beauftragt und übernahm bis zu den Weihnachtsferien die Lehrstunden desselben, worauf Dr. Wiskemann wieder eintrat und bis zum Ende des Halbjahrs den Unterricht fortsetzte.
Am 10. November wurde das Fest zur Feier des hundertjährigen Geburtstages Schiller's auch im hiesigen Gymnasium durch eine Festrede des Gymnasiallehrers Dr. Deichmann, durch Vortrag Schiller'scher Gedichte und Aufführung verschiede- ner Gesänge von Seiten der Schüler festlich begangen.
Durch ein allerhöchstes Rescript vom 21. December 1859(Ministerial-Rescript vom 2. Januar 1860) wurde der Gymnasial-Hülfslehrer Spangenberg zum ordent- lichen Lehrer am hiesigen Gymnasium allergnädigst ernannt.
Weder durch Krankheit noch durch andere Ereignisse wurde Gottlob! der regel- mässige Verlauf des Winterhalbjahrs in wünschenswerther Weise weiter gestört.
Die Bibliothek des Gymnasiums und die Schüler-Bibliothek erhielten eine dem für dieselben ausgeworfenen Verlage angemessene Bereicherung.
Folgende Geschenke wurden der Gymnasiums-Bibliothek zu Theil:
von ehemaligen Schülern des Gymnasiums
1) von Herrn Pfarrer Altmüller zu Solz dessen grosser Reliefplan von Jerusa- lem nebst der Umgegend.
2) von Herrn Pfarrer und Conrector Dr. H. Hochhuth zu Eschwege, dessen theo- logische Lic. Dissertation: de Theobaldi Thameri vita et scriptis. Marburg 1859.
3) von Herrn Licentiat der Theologie Rudolph Grau aus Heringen dessen Disser- tation: de Andr. Osiandri doctrina. Marburg 1860.
4) von Herrn Obergerichts-Referendar W. Gleim zu Cassel Dr. Falkenheiner's Rede und K. Altmüller’s Prolog zur Schillerfeier.
5) von Herrn Gymnasial-Lehrer Dr. Wiskemann dessen von der Fürstlich


