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II. Verfügungen Fürſtlichen Conſiſtoriums. 1858.
Den 29. September. Das Regulativ bezuͤglich der Abiturientenprüfung der Realſchüler bei dem Gymnaſium iſt genehmigt und dabei zugleich beſtimmt, daß das Curatorium den vor⸗ kommen den Abiturienprüfungen beizuwohnen habe.
Den 29. September. Der Curſus für ſämmtliche Realclaſſen und die Grundſätze über Aufnahme reſp. Einweiſung der Schuler in die verſchiedenen Claſſen iſt näher feſtgeſtellt worden.
Den 9. November. Bei den ſtattfindenden allgemeinen Prüfungen ſind die Zeichenhefte aus den verſchiedenen Claſſen ebenſo vorzulegen, wie dies mit anderen Arbeiten der Schüler geſchieht. Der Zeichenlehrer kann von der Gegenwart bei den Prüfungen durch den Director Dispenſation erhalten.
Den 30. November. Kreisraih Gieſecken iſt an die Stelle des nach Arolſen verſetzten Obergerichtsraths Varnhagen zum weltlichen Mitgliede des Curatoriums ernannt.
1859. 3
Den 19. März. Das diesjährige Frühlingseramen darf um 8 Tage vorgerückt und dagegen das bevorſtehende Sommerſemeſter um 8 Tage früher, als gewöhnlich, angefangen werden.
Den 19. März. Die Koſten für Anſchaffung von Rouleaur in den Claſſen des Gym⸗ naſiums ſind aus der Gymnaſialbaucaſſe zu beſtreiten.
Den 21. März. Zur Anſchaffung einer Decke auf einen Schultiſch ſind 15 Thaler verwilligt.
Den 23. März Zur Reparatur des Inſtruments für die Schulamtspräparanden ſind 13 Thaler verwilligt.
Den 23. April. Das eingeſandte Lectionsverzeichniß für das Sommerſemeſter 1859 iſt genehmigt.
Den 26. April. Das Honorar des Schulökonomus iſt von 10 Thlr. vom 1. Jan. 1859 an auf 12 Thlr. 15 Sgr. erhöht.
Den 6. Juni. Für das laufende Jahr 1859 iſt dem Rector Köhler für Ertheilung des Turnunterrichts eine Remuneration von 25 Thlr. zugebilligt.
Den 17. Juni. Das Honorar für den Unterricht der Schulamtspräparanden in der Muſtk iſt in der Weiſe erhöht, daß Muſikd. Kühne künftighin für Zwöchentliche Unterrichtsſtun⸗ den 15 Thlr., für 6 Stunden hingegen 30 Thlr. pro Semeſter erhalten ſoll.
Den 29. Juli. Die beabſichtigten Reparaturen an der Realclaſſe(Anſtrich, Tapeziren ꝛc.) ſind genehmigt und ſoll der Koſtenbetrag 29 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. liquidirt werden.
III. Chronik des Gymnaſiums. Die Schul⸗, Eramen⸗, und Ferienzeit trat jedesmal an den geſetzlich vorgeſchriebenen Tagen ein. Den 23. December. 1. Austheilung der Cenſuren in hergebrachter Weiſe; 2. Abendun⸗ terhaltung(1. Geſang; 2. Einige Worte über die Abendunterhaltung, vom Primaner E. Orth; 4


