Aufsatz 
Reisebericht (über die Taubstummen-Institute in Münster, Halberstadt, Magdeburg, Berlin, Dresden, Prag und Gmünd) : 1. Heft
Entstehung
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1) Das Taubſtummen⸗Inſtitut in Münſter.

Dieſes Inſtitut wurde Hoͤchſter Entſchließung zufolge im Jahre 1820 gegruͤndet und Dr. Weidner, welcher ſich in der Berliner Anſtalt zum Lehrer gebildet, dann fuͤnf Jahre hindurch als Lehrer an derſelben gewirkt hatte, zum Director der neuen Anſtalt ernannt. Nachdem das Inſtitut mit ſechs Taub⸗ ſtummen eroͤffnet war, ſtieg die Frequenz bald auf zwoͤlf, ſpaͤter auf fuͤnfzehn Zoͤglinge. In den folgenden Jahren zaͤhlte die Anſtalt noch mehr ſolcher Un⸗ gluͤcklichen, von welchen die meiſten Staats-, einige aber Privatpenſionaͤre des Directors waren. Zur Zeit meines Beſuchs hatte ſich indeß die Schuͤlerzahl wieder auf zwoͤlf vermindert, die groͤßtentheils aus oͤffentlichen Mitteln unter⸗ halten werden und Penſionaͤre des Directors ſind.

Die Anſtalt befindet ſich in einem ſchoͤnen, geraͤumigen, dem Zwecke ganz entſprechenden Gebaͤude und iſt von drei Seiten mit einem Garten umgeben, welcher, durch eine Mauer begrenzt, theils zu Gemuͤſe⸗, Blumen⸗ und Baum⸗ pflanzungen, theiis zum Spiel⸗ und Turnplatz die noͤthigen Raͤume darbietet. Die Zoͤglinge wohnen in dem Inſtitutsgebaͤude ſelbſt, das die gehoͤrigen Schul⸗, Penſions⸗ und Oekonomielokalitaͤten, ſowie die Amtswohnung des Directors enthaͤlt. Fuͤr Koſt und Pflege, Unterricht und Schulbeduͤrfniſſe eines Zoͤglings werden dem Director aus der Inſtitutskaſſe jaͤhrlich 100 Thlr. verguͤtet, die Unterhaltungskoſten der Privatpenſionaͤre kommen jedoch hoͤher und richten ſich nach den Beſtimmungen, welche der Director in einem deßfallſigen Vertrage mit den Eltern getroffen hat. Die Aufnahme der Zoͤglinge geſchieht zu beliebiger Zeit, ihre Entlaſſung nach erlangter Confirmation. Schwachſinnige Kinder werden nicht aufgenommen, weil, nach der richtigen Anſicht des Directors, ſie die Fortſchritte der befaͤhigten Zoͤglinge hemmen, den Lehrer in ſeiner Wirkſamkeit mit dieſen uͤberhaupt behindern, auch die Koſten ihrer Unterhaltung im Inſtitute mit dem Erfolge des Unterrichts in gar keinem entſprechenden Verhaͤltniſſe ſtehen. Die Altersſtufe der aufzunehmenden Kinder iſt zwiſchen dem achten und zwoͤlften Lebensjahre.

Der Unterrichtscurſus dauert ſechs Jahre, wird aber unter Umſtaͤnden