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V. Oeffentliche Prüfung.
Die öffentliche Prüfung wird Mittwoch den 7. und Donnerstag den 8. April in folgender Weise abgehalten werden:
Mittwoch den 7. April von 10—11 Uhr VI.
11— 12„ V. 3— 4„ IV. 4— 5„ IIIb. Donnerstag„ 8.„„ 10— 11„ IIIa. 11— 12„ IIb. 3—4„ II a.
VI. Die Schlussfeier.
Die Schlussfeier findet Samstag den 10. April von 10 Uhr ab in der Turnhalle statt. Die Tagesordnung bilden Gesänge und Declamationen seitens der Schüler, eine lateinische und eine deutsche Rede, gehalten von Primanern, die Ansprache des Directors und die Preisverteilung.
VII. Anfang des neuen Schuljahres.
Anmeldungen neu eintretender Schüler werden Montag den 3. Mai von 9 bis 12 Uhr Vor- mittags und von 2 bis 4 Uhr Nachmittags von dem Unterzeichneten im Gymnasialgebäude entgegen genommen. Dienstag den 4. Mai findet die Prüfung derselben statt, und Mittwoch den 5. Mai beginnt der Unterricht.
Bedingungen zur Aufnahme sind: 1) Uebergabe eines Schulzeugnisses, eines Geburts- und Impfscheines; 2) für Knaben, die in die unterste Klasse eintreten wollen, ein Alter von mindestens 9 Jahren, einige Gewandtheit in der Rechtschreibung, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift und Geübtheit in den vier Grundrechnungsarten.
Grossherzogliche Direction des Gymnasiums.
Dr. Keller.


