tert durch seine Versetzung nach Kirchhain ab. Dem Geschiedenen, der vom Jahr 1806 bis 1808 und dann wieder von 1813 an als Mit-Vorsteher des Gymnasiums an der Verwaltung der Gymnasial-Angelegenheiten Theil genommen hat und seit denl Anfang 1836 als Verwaltungs-Commissar des Gymnasiums den Director mit seinem Rath und Beistand unterstützte, sage ich für sein stets bewiesenes aufrichtiges Wohlwollen gegen die Austalt, deren Interessen er zu fördern immer geneigt war, öffentlich herzlichen Dank. Zum Mitglied der Verwaltungs-Commission wurde durch einen höechsten Be- schluß vom 22. Juli 1843 Herr Landrath Pfaff ernannt.
An die Stelle des verstorbenen Collectors war schon vorher durch höchstes Re- script vom 29. April Herr Landgerichts- Advocat Conrad Schimmelpfeng zum Rech- nungsführer provisorisch ernannt, und zugleich mit Besorgung der Secretariats- und Expeditionsgeschäfte am Gymnasium beauftragt worden.
Drurch einen hohen Beschluß Kurfürstlichen Ministeriums vom 24. Februar 1844 wurde hinsichtlich der Aufnahme neuer Schüler und der in dieser Beziehung stattfin- denden Prüfung folgendes Verfahren bestimmt, 1) daß diese Prüfung unter der Leitung
des Gymnasial-Directars und ohne daß es der Gegenwart sämmtlicher Lehrer dabei be- darf, lediglich von den Lehrern derjenigen Classe bewirkt wird, zu welcher der aufzu- enehrende Schüler angemeldet worden ist, und hierauf. nachdem die bei der Prüfung thätig gewesenen Lehrer über das Ergebniß derselben gutachtlich sich geäußert haben. von dem Director der Eintritt des Geprüften in eine bestimmte Classe angeordnet wird und 2) diejenigen Recipienden, welche von einem Gymnasium des Inlands zu einem andern übergehen wollen und mit einem vor schriftsmäßigen Abgangs-Zeugnisse des er- steren versehen sind, ohne weiterè Prüfung derjenigen Classe zugewiesen werden, wel- cher sie auf dem vorher besuchten Gymnasium angehörten, insofern sie nicht etwa das Einrücken in eine höhere Classe in Anspruch nehmen, in welchem Falle die Vor schrift unter Nr. 1 auch auf sie Anwendung leidet. an
Durch einen hohen-Erlaß Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 24. Oct. 1843 wurde die Zahl der für die Königk Preußischen Gymnasien einzusendenden Programme auf 141 festgesetzt, nnd, durch Ministerial-Beschlüsse vom 1. Febr. 1844 eröffnet, daß der Austausch der Programme auch auf die Königlich Würtembergischen und Großherzog- lich Badischen Gymnasien ausgedehnt sei und daher für die ersteren acht, für die letz- teren zwölf Programme jedes Mal eingesendet werden sollen.
Die Bibliothek des Gymnasiums sowie die Schüler-Bibliothek, welche unter der
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