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Innern, welche im Lauſe des Schuljahte erlassen dles ihren Inhalt nach anzuführen.
1) Unter dem 14. Juli 1847 ergieng auf den Bericht der Schul. Conmission für Gymnasial-Angelegenheiten übér de Massregeln, welche die Verbindung des theologischen Studiums mit dem philologischen im Interesse des Gymhasiallehramts zu fördern geeignet sein möchten, folgender Beschluss: Dein G.-Direetor wird aufgegeben, denjenigen Schülern der Austalt, welche nach beendigtem Cursus dieselbe in der Absicht verlassen, um sich für den Gymnasial- Lehestand auf der Universität auszubilden und welche nicht nur im Allgemeinen für das Lehramt geeignet erscheinen, sondern auch nach ihren geistigen Anlagen und nach ihrem Charakter die Aussicht auf mehr als das gewöhuliche Mass der Leistungen eines Lehrers geben, zu empfehlen, dass dieselben mit dem Studium der Philologie auch ein vollständiges Studium der Theologie vérbinden, um sich mich. beendigten Studien den zur Erlangung eines Pfarramtes nöthigen théologischen Prüfungen zu unterwerfen. Feruer vird dem Director aufgegeben, auf diéjenigeii Practicauten, beauftragten, Hülfs- und ordentlichen Lehrer, welche Theologie uud Philologie studirt und in beiden Fächern die betreffenden Prüfungen hesianden luaben, in den anher zu erstattenden Semestralberichten pesondere Rücksicht zu nehmen und sich über deren Qualification rücksichtlich des Religions-Unterrichts; insbe- sondere in den mittleren und oberen Classen, und über ihre fortwährende wis- senschaſtliche und practische Betheiligung bei beiden Fächern besonders auszu- sprechen.(unterz.) Scheffer.
2. Ministerial-Beschluss vom 5. September 1847, worin auf den Bericht der Schul-Commission für Gymnasial-Angelegenheiten über den Erfolg der den mathe- matischen Unterricht betreffenden Verfügung vom 28. Februar 1843 sowie über die Frage, ob zu viele und zu mannigfache Lehrgegenstände dem gedeiklichen Gymnasialunterricht im Wege stehen, saämmtlichen G.-Directoren zur geeigneten, nach den gesammten Verhältnissen der Austalt zu bemessenden unduzu begren- zenden Berücksichtigung bei der Aufstellung der Lectionsplane empfohlen wird, 1) dass der gesammte Unterricht des Lateinischen und bezüglich des Grie- chischen in einer jeden Classe, namentlich der untersten Lehrstufe, wo möglich, dergestalt ertheilt wird, dass derselbe sich in den Händen eines einzigen


