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b. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden.
I. Durch Verfügung des Königl. Provinzial ⸗Schulcollegiums vom 11. Mai 1870, S. 453, wurde genehmigt, daß Pfingſten eine Woche, im Herbſt fünf Wochen, Weihnachten und Oſtern je zwei Wochen Ferien angeſetzt würden.
II. Circular⸗Verfügung des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗ Angelegenheiten vom 25. Juli 1870(U. 21614):„Nachdem durch die Cireular⸗Ver⸗ fügung vom 19. d. Mts.(U. 20441) eine beſchleunigte und abgekürzte Abiturienten⸗ Prüfung für diejenigen jungen Leute, welche der Prima eines Gymnaſiums oder einer Realſchule im 4. Semeſter angehören und jetzt in die Armee eintreten wollen oder müſſen, angeordnet worden, iſt mir von vielen Seiten der Wunſch ausgedrückt, eine entſprechende Berückſichtigung auch ſolchen Primanern zu Theil werden zu laſſen, welche erſt im dritten Semeſter ſtehen. Im Hinblick auf die außerordentlichen Zeitumſtände will ich die in dieſer Beziehung geſtellten Anträge genehmigen und ermächtige die König⸗ lichen Provinzial⸗Schulcollegien allgemein, von den der Prima eines Gymnaſiums oder einer Realſchule im dritten Semeſter angehörenden Schülern nicht nur die, welche bereits das militärpflichtige Alter erreicht haben, oder welche ſich ganz der militäriſchen Lauf⸗ bahn widmen wollen, ſondern auch diejenigen zu einer Maturitäts⸗Prüfung baldigſt zuzulaſſen, welche die Abſicht haben, mit Genehmigung ihrer Eltern bei der gegenwärtigen Mobilmachung in die Armee einzutreten. Em Erlaß der ſchrifelichen Prüfung kann jedoch in dieſem Fall nicht ſtattfinden; die mündliche iſt aber in möglichſt kurzer Friſt nach der ſchriftlichen abzuhalten. Im Uebrigen gelten, was die Anweſenheit eines Commiſſarius bei der mündlichen Prüfung, die Ausfertigung der Zeugniſſe und die darüber zu erſtattenden Berichte betrifft, für dieſe anticipirte Maturitäts⸗Prüfung dieſelben Beſtimmungen, welche in der Circular⸗Verfügung vom 19. d. Mts. darüber gegeben ſind. Die Directoren der Gymnaſien und Realſchulen ſind hiernach ſchleunigſt mit Anweiſung zu verſehen.“
c. Chronik des Gymnaſiums.
In dieſem Schuljahre übten die großartigen, für die Erhebung Preußens und Deutſch⸗ lands überhaupt ſo einflußreichen Kriegsereigniſſe auch auf das Schulleben eine merkliche Wirkung aus. Auf die Kunde von der Mobilmachung traten alsbald mehrere Schüler bei verſchiedenen Truppentheilen zum Dienſte ein und gemäß der Circular⸗Verfügungen des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten vom 19. Juli bzw. vom 25. Juli v. J. wurden erſt zwei, ſodann achtzehn Oberprimaner, welche in die Armee ein⸗ treten wollten, einer beſchleunigten Maturitäts⸗Prüfung unterzogen und mit dem Zeugniß der Reife entlaſſen. Andere traten in Folge der durch den Krieg bewirkten häuslichen Ver⸗ hältniſſe aus. Bei den Zurückbleibenden herrſchte den größten Theil des Schuljahres hindurch eine nicht geringe Spannung und Erregung der Gemüther, ſo daß das Intereſſe am Lernen zu Zeiten geringer erſchien, als es in ruhigen Zeiten zu ſein pflegt. Dagegen war denn die theilnehmende Freude über die Erfolge des Kampfes der vaterländiſchen Heere und die immer wachſende patriotiſche Erhebung und Begeiſterung der Jugend ein Gewinn, der nicht zu hoch angeſchlagen werden kann und wird als Sporn, etwa Verſäumtes nachzuholen, gewiß wirkſam ſein.


