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ab und ſuchte, je mehr die Stadt den Charakter eines Handels⸗ und Gewerbsplaßes annahm, eine ſelbſtſtändige Stellung auf dem Lande zu gewinnen.
Der Stand der Bürger, oder wie wir ſagen können, der Patricier, beruhte auf Grund⸗ beſitz und Handel. Sie waren freier Abſtammung und bildeten einen Uebergangsſtand: halb waren ſie Ritter, die wie dieſe von geiſtlichen und weltlichen Herrn Lehen beſaßen, zu Roß und mit Harniſch dienten und an den Vorrechten der Ritter Theil nahmen; halb Städter, die Handel und Gewerb trieben und ſtädtiſche Intereſſen verfolgten. Sie bildeten neben den Miniſterialen die eigentlich herrſchende Klaſſe, eine Ariſtokratie von Geſchlechtern, der gegenüber alle andern Bewohner nur als Schutzgenoſſen oder Unterthanen galten, bis die Innftunruhen ihre Vorrechte ſchmälerten. Durch ihren Neichthum halfen ſie oft Fürſten und Herren aus Geldverlegenheiten. Der Großhandel war in ihren Händen; von den Gewerben trieben ſie namentlich die Gold⸗ ſchmiedekunſt.
Den dritten Stand bildeten die Handwerker, die, aus den alten Hörigen hervorge⸗ gangen, längſt ihre perſönliche Freiheit erworben hatten In der Mitte zwiſchen ihnen und den Bürgern ſtand die Tuchweberinnung. Die Handwerker lebten allein von dem Gewerbe und waren in 29. Zünfte getheilt, die mit dem übrigen außerhalb deſſelben befindlichen Bolke als Gemeinde(communitas) zuſammengefaßt wurden. Auch ſie gelangten durch Gewerblichkeit und Kunſtfleiß zu großem Wohlſtande und fanden im vierzehnten Jahrhundert Gelegenheit, die alte Scheidewand ſtändiſchen Unterſchieds zu durchbrechen. Alle Zünfte waren zu Abgaben ver⸗ pflichtet, die zu Mainz an den Erzprieſter entrichtet wurden. ¹)
Eine von den weltlichen wie geiſtlichen Einwohnern auch äußerlich ſtreng geſchiedene Klaſſe waren die Juden, die als Kammerkuechte des Königs in deſſen Schutz ſtanden. Es übte jedoch im Nameu des Königs der Erzbiſchof die Herrſchaft über ſie, wofür er einen Theil der von ihnen zu zahlenden Perſonal und Gewerbſteuer bezog.⸗) Von der Zeit an, da der Stadt⸗ rath ein ſelbſtſtändiges Regiment erlangte, nahm er ein Schutz⸗ uno Aufſichtsrecht über ſie in Anſpruch und zog ſie zu den ſtädtiſchen Laſten heran.
Den Uebergang von den weltlichen zu den geiſtlichen Bewohnern der Stadt bildeten die Ritter des dentſchen Ord ens, der hier eine eigene Kommende errichtet hatte. Die Stadt nahm ſie 1256 in den rheiniſchen Bund auf, und im folgenden Jahrhundert wurde eine beſondere Deutſchordenskirche gebaut.
Unter den Geiſtlichen ſelbſt nahmen natürlich die Mitglieder des Domſtifts ſowohl durch ihre Stellung als durch Macht und Einfluß den erſten Rang ein. Ihr reichliches von den Geſammteinkünften des Erzbisthums ausgeſchiedenes Vermögen verwalteten ſie ſelbſt. Dabei wurde es Regel, daß der zu erwählende Erzbiſchof ihren Beſitzſtand und ihre Rechte verbriefen und gewöhn⸗ lich noch vermehren mußte. So ward im Laufe der Zeit das Kapitel zu einer ſehr einflußreichen ariſtokratiſchen Corporation, aus der freilich ſeit dem dreizehuten Jahrhundert jene hohe Begeiſterung gewichen war, in abgeſchloſſenem religiöſen Kreiſe ſich einem ſtreug beſchaulichen Leben zu weihen. Empfänglichkeit für feinere Lebensgenüſſe war an ihre Stelle getreten. Die Stiftsherrn hatten die Regel und den gemeinſamen Tiſch verlaſſen und verzehrten ihre Präbenden in beſonderen Hofen in der Stadt. Allgemein galten nun die Stifte als Verſorgungsanſtalten für die jüngeren Söhne des Herren⸗ und Ritterſtandes, und weil damit dem eigentlichen Berufe
¹) Wuerdtwein Dioec. Mog. I, 20 ff. ²) Als deutſcher Kanzler bezog der Erzbiſchof den zehnten Tbeil der ganzen königlichen Judenſteuer(wofür Heinrich VII. an Erzv. Peter 600 Pfund Heller anwies.).


