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bei Eintritt der Versäumnis dem Ordinarius der Klasse, am einfachsten mittelst Postkarte nach der Schule(Elisa- bethstr. 51), zu übersenden. Ist diese rechtzeitig erfolgt, so bedarf es einer Bescheinigung beim Wiedereintritt des Schülers nur dann, wenn die Versäumnis länger als einen Tag dauerte.
Endlich wiederholt der Unterzeichnete seine Bitte an die Eltern, ihre Söhne nach Möglichkeit beim Ein- tritt in die Obertertia mit dem Konfirmandenunterricht beginnen zu lassen. Die O III ist sowohl nach dem Durchschnittsalter ihrer Schüler als auch im Hinblick auf die von der Schule zu stellenden Forderungen für diesen Zweck vornehmlich geeignet. Außerdem wird im Stundenplan der Klasse diesem Umstande besonders Rechnung getragen.
Dr. Justus Graßmann.


