Aufsatz 
Die erste Festwoche des Deutschen Schillerbundes in Weimar : (5.-10. Juli 1909.) / von Paul Fischer
Entstehung
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VII. Mitteilungen an die Schüler und ihre Eltern.

Das Schulgeld beträgt für Einheimische in der Vorschule jährlich 100, in Sexta, Quinta, Quarta 130, in den übrigen Klassen 150, für Auswärtige überall 40 mehr, also 140, 170, 190.

Gesuche um Schulgeldbefreiung(ganze oder halbe Freischule) sind an den Magistrat zu richten und unter Beifügung einer von dem Ordinarius beglaubigten Abschrift des letzten Zeugnisses bis zum sechsten Schultage des Halbjahres dem unterzeichneten Direktor zur weiteren Veranlassung zuzustellen. Erforderlich ist außerdem eine Mitteilung darüber, ob und wieviel Geschwister des Bewerbers etwa andere hiesige städtische höhere oder Mittelschulen besuchen. Nur einheimische Schüler haben Aussicht auf Berück- sichtigung.

Om den von verschiedenen Seiten geäußerten Wünschen entgegenzukommen, sind folgende Fest- setzungen über außBerordentliche Prüfungen getroffen worden:

Schüler, die, ohne gleichzeitig ihre Aufnahme in die Schule nachzusuchen, sich einer Prüfung zur Fest- stellung des augenblicklichen Standes ihrer Kenntnisse zu unterwerfen wünschen, haben hierfür je nach der Klassen- stufe(Vorschule, VI bis IV, III und U II, O II und 1) 5. 10, 15 oder 20 Gebühren zu entrichten, die der Schülerunterstützungskasse zufallen. Die gleichen Sätze gelten für solche Aufnahmeprüfungen, die auf Er- suchen der Angehörigen außerhalb der amtlich festgesetzten Prüfungszeiten vorgenommen werden. Nur unter be- sonderen Umständen, namentlich im Falle der Bedürftigkeit des Schülers, ist der Direktor in der Lage, den Betrag zu ermäßigen oder auf die Zahlung ganz zu verzichten.

Zur Erleichterung der Verständigung zwischen der Schule und dem Elternhause sind für die Schulzeit regelmäßige Sprechstunden sämtlicher Lehrer angesetzt worden, über die ein am schwarzen Brett in der Vorhalle der Schule angeschlagenes Verzeichnis Auskunft gibt. Doch sind die Lehrer auch außerhalb dieser Stunden nach Möglichkeit zur Auskunft bereit. Der Direktor ist an jedem Schultage zwischen 10 und 11 Uhr in seinem Amts-

zimmer zu sprechen. 4

Der Unterricht des Sommerhalbjahrs beginnt Donnerstag den 7. April früh um 8 Uhr für das Realgym- nasium, um 9 Uhr für die Vorschule. Die Prüfung und Aufnahme neuer Schüler erfolgt am Vormittag des 6. April im Konferenzzimmer, und zwar um 9 Uhr für die Vorschule, um 10 Uhr für das Realgymnasium. Hier- bei sind nach§ 3 der Schulordnung für die höheren Lehranstalten Pommerns einzureichen: 1. der standesamtliche Geburtsschein, 2. für getaufte Schüler der Taufschein, 3. der Impfschein oder, wenn der Anzumeldende bereits das zwölfte Lebensjahr vollendet hat, der Wiederimpfschein, 4. ein Abgangszeugnis von der etwa schon besuchten Schule oder, wenn der Schüler anderweitig vorbereitet ist, ein Zeugnis über Betragen und Vorbildung. Vormeldungen erfolgen während der Schulzeit am besten persönlich vormittags zwischen 10 und 11 Uhr im Schulgebäude (Elisabethstr. 51, I), während der Ferien am sichersten schriftlich an die Direktion der Schule.

Das Hauptportal der Schule wird jeden Morgen 15 Minuten vor Anfang des Unterrichts den Schülern geöffnet. Die Eltern und deren Stellvertreter werden im Interesse der Schüler ergebenst ersucht, dafür Sorge tragen zu wollen, daß diese nicht unnötig früh vor der Schule erscheinen.

Ferner sei auch bei dieser Gelegenheit wieder auf die Bestimmungen der Schulordnung über Schul. versäumnisse hingewiesen. Danach ist jede Versäumnis des Unterrichts, außer in den Fällen, wo auf Antrag der Eltern oder ihrer Vertreter Urlaub erteilt wurde, durch eine Bescheinigung der Eltern oder ihrer Vertreter, im besonderen der Pensionshalter zu bestätigen, zur Aufrechterhaltung ausreichender Kontrolle auch dann, wenn ein Schüler auf seinen Wunsch krankheitshalber aus der Schule entlassen worden war. Die Bescheinigung hat eine Angabe über die Ursache und die Dauer der Versäumnis zu enthalten; eine vorläufige Mitteilung ist stets sofort