Aufsatz 
Die Belagerung von Frankfurt
(1552)
Entstehung
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durchmachen und erſt aus der oberſten Klaſſe abgehen: ſo ergibt ſich auch die Berechtigung unſeres angelegentlichen Wunſches, uns die Kinder rechtzeitig, d. h. mit Beginn des 7ten Lebensjahres zuzuführen, für welches Alter wir durchaus keine Vorkenntniſſe in Anſpruch nehmen.

Eine zweite Erfahrung betrifft den nach unſerer Anſicht zu zeitigen Austritt aus der Schule: es iſt dies eine Klage, die ſich in den Programmen faſt aller höheren Bürger⸗ und ähnlicher Schulen wiederfindet. Es liegt keineswegs in unſerer Abſicht, Lehrziele und Schuljahre ungebührlich aus⸗ zudehnen, da in denjenigen Berufskreiſen, für welche wir die allgemeine Vorbildung zu vermitteln ſtreben, ein früherer Uebergang in das Berufsleben nothwendig iſt. Gleichwohl müſſen wir wünſchen, daß nicht ſowohl der außerhalb der Schule liegende Konfirmationsakt, als vielmehr die Vollen⸗ dung des Schulkurſus die Grenzlinie für Schule und Leben bilde. Schüler, die mit 14 Jahren confirmirt, aus der zweiten oder dritten Klaſſe abgehen, können um ſo weniger als hinreichend vorgebildet gelten, als ſie theils gerade in dem Alter die Schule verlaſſen, in welchem bei der männlichen Jugend die wahre Lernfähigkeit erſt beginnt, theils noch dazu das letzte Schuljahr durch den Konfir⸗ mationsunterricht und die dabei an die Schüler gerichteten bisweilen ſehr erheblichen Forderungen in ſeiner Wirkſam⸗ keit weſentlich geſchwächt wird. Mancherlei Klagen, die über Mangel an geiſtiger und ſittlicher Tüchtigkeit der heu⸗ tigen Jugend laut werden, und die in einem ſchroffen Widerſpruche gegen die Fortſchrittsbeſtrebungen unſerer Zeit ſtehen, dürften mit auf dieſe Thatſachen zurückzu⸗ führen ſein.