Aufsatz 
Die Belagerung von Frankfurt
(1552)
Entstehung
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die Söldner des Rathes gelegen hatten.*) Ambach klagt, daß die Einquartierung die Armen hart bedrängt habe, während etliche reiche Häuſer überſehen worden ſeien, und daß die Reiter Stroh und Heu geſtohlen hätten, wo ſie es getroffen. Auch die Schützen zogen täglich hinaus auf die umliegenden Dörfer, raubten und plünderten, was ſie bekommen konnten, und brachten es in die Stadt.Und iſt alſo Frankfurt wider ſeinen Willen ein Raubhaus geworden.

Am 1. Juli beſchloß der Rath, den halben Theil der Stadt⸗Schlüſſel dem Obriſten von Hanſtein zu übergeben, den andern ſelbſt zu behalten, daß Niemand ohne des An⸗ dern Vorwiſſen aus⸗ und eingelaſſen werden könne. Wei⸗ ter wurden die nöthigen Vorkehrungen getroffen, um die Stadt in gehörigen Vertheidigungszuſtand zu ſetzen. Der Obriſt legte dem Rathe 20 Artikel vor, welche berathen und, ſo weit es möglich und nöthig war, auszuführen be⸗ ſchloſſen wurden.**) Die Bürger ſollen, wie der Obriſt verlangt, mit ihrem Geſinde an der Bruſtwehr arbeiten, wie die Kriegsleute, Bauholz und Erde liefern, die Garten⸗ häuſer abbrechen und Bäume fällen. Der Rath beſtimmt, daß 600 Bürger auf dem Samſtagsberg ſich jeder Zeik auf das Zeichen einfinden und zur Wehr gegen den Feind ge⸗ brauchen laſſen ſollen; noch weitere 400 Mann ſind eben⸗ falls ſchlagfertig. Die Verwundeten von Sachſenhauſen ſollen in das dortige Spital, die von Frankfurt in das Carmeliter⸗Kloſter gebracht und verpflegt werden, die Zeug⸗ meiſter Hans Bromm und Johann Weiß das nöthige Ge⸗ ſchütz, Munition und ſonſtiges Material dem Herrn Obriſten

*) Dieſe werden in die Häuſer der Geiſtlichen gelegt; es hat aber nur wenige Tage gewährt. Ambach S. 23.

**) Die Artikel und der Beſchluß des Rathes finden ſich bei Lersner II. S. 489 bis 492.