Aufsatz 
Otto Ludwigs Leben, Schaffen und Forschen
Entstehung
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Recht dringend bitten wir die Eltern, ihre Kinder nicht an den Genuss geistiger Getränke zu gewöhnen, weil daraus eine Schädigung für Körper und Geist entsteht und die Kinder zum Lernen untüchtig werden. Ein Merkblatt über die Schädlichkeit des Al- koholgenusses ist auf Veranlassung der städtischen Behörden an die Wiedergeimpften verteilt worden. Sehr wünschenswert ist es, dass die Mäntel und Regenschirme der Schüler mit farbiger Wolle gezeichnet werden, damit Vertauschungen vermieden werden.

2. Wir bringen in Erinnerung, dass für die Gymnasiasten von Sekunda an aufwärts in zwei wöchentlichen Lehrstunden wahlfreier Zeichenunterricht und ebenso für die Realschüler neben den pflichtmässigen Stunden Unterricht im Linearzeichnen erteilt wird. Denjenigen Schülern, die sich der Technik, dem Studium der Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin widmen wollen, wird dringend empfohlen, an diesem Unter- richt teilzunehmen. Ebenso sollten die Gymnasiasten, soweit sie den Anforderungen der pflichtmässigen Lehrfächer ohne grosse Anstrengung genügen, die Gelegenheit benutzen, in Obersekunda und Prima die englische Sprache zu erlernen, deren Kenntnis ihnen im späteren Leben von grossem Vorteil sein wird.

3. Das Schulgeld ist mit Genehmigung des Herrn. Ministers folgendermassen festgesetzt:

von Sexta bis IIꝰg. u. Ir. in II und I des Gymnasiums: für Homburger... 130 M 150 M Peonsionäre... 170 190 Nicht-Homburger. 210 230

Gesuche um Befreiung von der Zahlung des Schulgeldes sind bis zum 1. April an das Kuratorium des Gymnasiums zu richten und dem Direktor einzureichen. Es können nur nachweislich bedürftige, strebsame Schüler von gutem Betragen, deren Eltern in Hom- burg wohnen, berücksichtigt werden. Die Ermässigung des Schulgelds kann erst dann gewährt werden, nachdem ein Schüler die Schule wenigstens ein Jahr besucht hat, und die Vergünstigung wird immer nur für ein Jahr beschlossen.

Alle amtlichen Zuschriften, wie Entschuldigungen, Urlaubsgesuche, An- und Ab- meldungen, sind nicht an den Direktor persönlich, sondern an dieDirektion des Gymna- siums zu richten, damit sie nicht in der Privatwohnung des Direktors abgegeben werden.

4. Die Schlussfeier, verbunden mit der Entlassung der für reif erklärten Schüler, wozu wir die Behörden, die Eltern der Schüler und die Freunde der Anstalt, höflichst einladen, findet am Mittwoch, den 5. April, 9 Uhr vormittags, statt

Ferienordnung für das Jahr 1911.

Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts: Zu Ostern: Mittwoch, den 5. April. Freitag, den 21. April. Pfingsten: Freitag, den 2. Juni, nachmittags. Freitag, den 9. Juni.

Im Sommer: Freitag, den 7. Juli, Dienstag, den 8. August. Michaelis: Sonnabend, den 30. September. Dienstag, den 17. Oktober. Weihnachten: Donnerstag, den 21. Dez., nachm. Donnerstag, den 4. Januar 1912. Ostern: Sonnabend, den 30. März 1912.

Die Eltern auswärtiger Schüler sind verpflichtet, für die Unterbringung ihrer Söhne in hiesigen Familien vorher die Genehmigung des Direktors einzuholen. Letzterer kann auf Wunsch geeignete Pensionen vorschlagen. Die Pensionshalter haben