Dienstag, den 28. März, vormittags 9 Uhr. Eröffnung der Prüfung. Choral: Mache dich mein Geist bereit etc: Gebet.
Quinta: Religion bis 9 ½ Uhr Pfarrer Wolff. Lateinisch bis 10 Uhr Dr. Schäfer. Sexta: Rechnen bis 10 ½ Uhr Dr. Ernst.
Lateinisch bis 11 Uhr Reallehrer Leimbach. Tertia: Französisch bis 11 ½ Uhr. Dr. Keller.
Englisch bis 12 Uhr Reallehrer Dute. Nachmittags 2 Uhr. Secunda: Deutsch bis 2 ½ Uhr Reallehrer Leimbach.
Mineralogie bis 3 Uhr Dr. Hempfing. Quarta: Mathematik bis 3 ½ Uhr Dr. Ernst. Geschichte bis 4 Uhr Reallehrer Dute.
Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.
Schlussworte der Prüfung von dem Rector und Entlassung der Abiturienten.
Gesang. Choral: Alles, was Odem hat, lobe den Herrn etc.: darauf einige Lieder.
Bekanntmachung der Versetzung und Einhändigung der Zeugnisse.
Während der Prüfung sind dig schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt. 1
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerstag, den 8. April. Anmel- dungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugnis ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr von dem Unter- zeichneten entgegengenommen.
Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 7. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerschule statt.
Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre.
Die zur Aufnahme in die Classe erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntniss der Rede- theile; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des alten und neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert. 5 Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzen. Wenn daher auswärtige Eltern beabsichtigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in die hiesige Realschule und zwar in eine höhere als die letzte Classe eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen, dass sich ihre Söhne einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Ein- tritt in die Anstalt aneignen.
Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerschule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.
Der Rector der höheren Burgerschule: Dr. Hempfing.


