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IlI. Verfügungen der Behörden von allgemeinerem Interesse.
1. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium teilt unter dem 15. März 1888 emnen Mini- sterial-Erlaß vom 12. März 1888 mit, wonach am 22. März 1888 eine Gedächtnisfeier für weiland Seine Majestät den hochseligen Kaiser und König Wilhelm stattfinden Soll.
2. Dasselbe übersendet unter dem 20. März 1888 im Auftrage des Herrn Ministers der geistlichen Angelegenheiten ein Exemplar des Gedichtes: Unser Kaiser Wilhelm, von Ernst von Wildenbruch, zur geeigneten Benutzung bei der Feier am 22. März.
3. Dasselbe fordert unter dem 21. März 1888 infolge eines Ministerial-Erlasses vom 3. Mai 1888 Bericht über die bei den Schulen etwa vorhandenen Sammlungen früh- und vorge- schichtlicher Altertümer.
4. Dasselbe übermittelt unter dem 7. April 1888 einen Ministerial-Erlatz vom 12. Mär⸗ 1888, worin die Werke von Friedrich Ludwig Jahn, neu herausgegeben von Professor Euler, zur Anschaffung für die Schulbibliothek empfohlen werden.
5. Dasselbe giebt unter dem 24. April 1888 Kenntnis von einem Ministerial-Erlaßz vom 29. März 1888, wonach sämtliche ordentliche Lehrer und Beamten der Anstalt auf König Friedrich zu vereidigen sind, und bestellt dafür den Direktor zum Kommissar.
6. Dasselbe übermittelt unter dem 1. Mai 1888 nach Ministerial-Erlaß vom 10. April 1888 ein an geeigneter Stelle anzuheftendes Plakat mit Regeln über das Conservieren von Altertümern. (Ist in der Bibliothek angebracht).
7. Dasselbe empfiehlt unter dem 2. Juni 1888 im Auftrage des Herrn Ministers das bei Mittler und Sohn erschienene„Merkbuch, Altertümer aufzugraben und aufzubewahren.“
8. Dasselbe teilt am 6. Juni 1888 eine Ministerial-Verfügung vom 25. Mai 1888, die Ausstellung in Melbourne betreffend, mit.
9. Dasselbe ordnet unter dem 22. Juni 1888 infolge Ministerial-Erlasses vom 19. des- selben Monats eine Gedächtnisfeier für den hochseligen Kaiser Friedrich für den 30. Juni 1888 an.
10. Dasselbe verfügt am 9. Juli 1888, daßz die ordentlichen Lehrer und Beamten auf König Wilhelm II. zu vereidigen seien und bestimmt den Direktor zu seinem Kommissar dabei.
11. Dasselbe übersendet am 9. Juli 1888 eine Bibliothekordnung, welche entweder ein- zuführen öder mit wesentlicher Benutzung umzuarbeiten sei.
12. Dasselbe übersendet unter dem 14. August ein Exemplar der Schrift:»Neue Akten- stücke zum Regierungsantritt Kaiser Wilhelm des Zweiten« mit der Bestimmung, dasselbe bei der Sedaufeier einem reiferen Schüler als Geschenk zu überweisen.(Wurde durch Konferenzbeschluß dem Oberprimaner Ludwig Schmidt zuerkannt).
13. Dasselbe ordnet nach Allerhöchster Bestimmung vom 9. Juli 1888 an, daß die Schulen die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich fortan als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begehen sollen, ohne im übrigen, entsprechend dem Begriffe der Pflicht, von dem die verklärten Herrscher bis zu ihren letzten Athemzügen durch- drungen gewesen sind, ihre gewohnte Arbeit zu unterbrechen.
14. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium übersendet unter dem 20. Oktober 1888 eim Exemplar der 1886 erschienenen Festschrift des Vereins für Naturkunde zu Kassel für die Bibliothek.
15. Dasselbe übersendet unter dem 18. Februar 1889 das UÜbereinkommen der deutschen Staatsregierungen betreffend die gegenseitige Anerkennung der von den Gymnasien, bezw. Real-


