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VII. Zur gefälligen Beuchtung.
1) Das neue Schuljahr beginnt den 18. Mai, an welchem Tage die Lehrer die unterdeſſen bei dem Gr. Bürgermeiſter, Herrn Dieterich, angemeldeten Schüler Morgens von 8— 11 Uhr prüfen werden. Die hierbei einzureichenden Zeugniſſe müſſen enthalten: 1. Vor⸗ und Zuname des aufzunehmenden Schülers; 2. Zeit der Geburt; 3. Vorname, Stand und Wohnort des Vaters; 4. die Unterrichtsgegenſtände, worin und wie weit der Schüler bisher unterrichtet worden iſt. 12
2) Nur ſehr talentvolle Schüler können unter dem 11. Lebensjahre aufgenommen werden. 9
2) Zur Aufnahme in die Anſtalt werden folgende Vorkennt⸗ niſſe erfordert; Geläufiges Leſen der deutſchen und lateiniſchen Schrift und ziemliche Gewandheit im Schreiben derſelben. In der deutſchen Sprache Kenntniß des einfachen, erwei⸗ terten Satzes und die einſchlägigen Kenntniſſe uͤber Biegung des Haupt⸗, Eigenſchafts⸗ und Zeitwortes und uͤber die Orthographie. Im Rechnen die 4 Grundrechnungsarten in ungleich benann⸗ ten ganzen Zahlen. In Geographie und Geſchichte
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