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buch. b) Algebra. Bardey, Aufgabensammlung. c) Geometrie. Spieker,
Lehrbuch der Geometrie; Kambly, Planimetrie und Stereometrie.
6. Naturgeschichte. Leunis, Schulnaturgeschichte für Botanik; Thomé, Lehr- buch für Zoologie.
7. Geschichte. Volger, Leitfaden; Müller, Leitfaden.
8. Geographie. Seicdlitz, Schulgeographie.
9. Physik. Trappe, Schulphysik.
0. Chemie. Fischer, Leitfaden für Chemie und Mineralogie.
1. Latein. Ellen-Seuffert, Grammatik; Kühner, Elementargrammatik; Ostermann,
Ubungsbuch.
Die steigenden Anforderungen der Schule hatten die Stadtkasse immer mehr belastet, und so mehrten sich die vorher vereinzelten Stimmen, die Stadt könne die Lasten nicht länger tragen. Die Hoffnung, dass mit der Erklärung der Schule zu einer öffentlichen zugleich ein Staatsbeitrag verbunden sei, hatte sich nicht erfüllt. Eine schon von Anfang an vorhandene Agitation gegen die Schule fand dadurch neue Nahrung und günstigen Boden. Es wurde gefordert, die städtische Realschule, bezw. höhere Bürgerschule wieder aufzuheben, die alte Lateinschule wieder herzustellen und den Besuch auf Kinder aus Wimpfen zu beschränken. Zur Begründung hierfür wurde weiter geltend gemacht, dass die Schule gar nicht lebensfähig sei, die Schülerzahl, die drei Jahre früher über 70 be- tragen, sei auf 50 zurückgegangen und käme überdies zu zwei Dritteilen aus badischen und württembergischen Orten; eine Zunahme sei nicht zu erwarten. Ausserdem sei die Schule nicht zweckentsprechend, da die Kinder von 5 bis 6 Familien aus der Stadt die Schulen im benachbarten Neckarsulm, Heilbronn, Hall u. s. w. besuchten; sie sei nicht als Realschule zweiter Ordnung, sondern nur als höhere Bürgerschule anerkannt und die Lehrer in der Kategorie der Volksschullehrer angestellt u. s. w. Ein bezügliches Gesuch, mit vielen Unterschriften bedeckt, ging an die Bürgermeisterei und sollte auch an das Kreisamt und das Ministerium gerichtet werden.
Unter dem Druck dieser Verhältnisse hatte der Gemeinderat die beiden neuen Lehrer- stellen zu Beginn des Schuljahres 1878/9 nur genehmigt unter der Bedingung, dass der Schule die Berechtigung zur Ausstellung von Einjährigenzeugnissen verliehen werde, aber das Grossh. Ministerium lehnte die bedingungsweise Bewilligung der beiden Lehrerstellen ab. Der Gemeinderat berichtigte darauf hin zwar seinen Beschluss, fügte jedoch an, dass die Gemeinde die Schule auf städtische Kosten nicht weiter führen könne, wenn die Schülerzahl in einem Jahr nicht über 100 steige.
Noch vor Ablauf dieser Frist richtete der Stadtvorstand eine Bitte an Grossh. Regier- ung um einen Beitrag von jährlich 4000 Mark zur Bestreitung der Kosten der Schule. In der Begründung ist ausgeführt, dass bei einer Schülerzahl von 60— 63, die voraussicht- lich nicht wachse, die Ausgaben die Kräfte der Gemeinde überbürden und daher viele notwendige Dinge unterbleiben müssten, was eine nicht geringe Gehässigkeit der Bürger gegen die Anstalt hervorgerufen habe. Die Gemeindeumlagen müssten erhöht werden, was Unfrieden verursache und von den Bürgern sehr missbilligt werde, da die Steuer- fühigkeit sich in den letzten Jahren vermindert habe. Die Gemeindeeinnahmen, die haupt- sächlich aus Holzerlös bestünden, seien durch das Sinken der Holzpreise zurükgegangen. Die Grossh Regierung konnte schon um der Konsequenzen willen auf das Gesuch nicht eingehen, denn in einer ganzen Anzahl von Städten befanden sich ähnliche Schulen, die ebenfalls keinen Staatszuschuss bezogen.


