— 47—q—
wonnen hatten, wurde sein Dahinscheiden tief bedauert. Die feierliche Bestattung, der ausser den einheimischen auch die auswärtigen Zöglinge des Gymnasiums, soweit sie aus den Ferien zurückgekehrt waren, beiwohnten, fand am 29. April Statt. Der Herr Pfarrer Langheld und der Director des Gymnasiums hielten Reden an seinem Grabe, zu dem ehe- malige und gegenwärtige Mitschüler den mit Kränzen reich geschmückten Sarg trugen. Gesänge wurden von dem durch die hiesige Liedertafel verstärkten und ergänzten Sing- Chor des Gymnasiums aufgeführt.
Am 30. April um 8 Uhr Vormittags wurde das neue Schuljahr in der gewöhn- lichen Weise mit Gebet in einer Versammlung aller Lehrer und Schüler eröffnet und auch da das Andenken an den eben erlebten Todesfall erneuert.
Im weiteren Laufe des Schuljahres behütete uns die Hand des Allmächtigen vor ühnlichen Todesfällen; ja auch von schweren Krankheiten blieben alle Glieder der An- stalt verschont.
Der Unterricht ging nach der Eröffnung ununterbrochen fort bis zum 6. Juni. von welchem Tage an um Mittag die kurzen Pfingstferien bis zum Morgen des 12. Juni eintraten. Die lüngeren Sommerferien folgten dann vom Mittag des 5. bis zum Morgen des 29. Juli. Inzwischen fand am 2. Juni Nachmittags ein Auszug der Lehrer und Schüler nach dem benachbarten Tagberge Statt, wo die Zeit bis zum Abend in mannigfaltiger Unterhaltung, auch mit Gesängen und Spielen, auf befriedigende Weise zugebracht wurde.
Vom 16. Juni bis zum 1. Juli war der Director abwesend, weil er als Mitglied der Schul-Commission für Gymnasial-Angelegenheiten bei der practischen Prüfung mehrerer Candidaten des Gymnasial-Lehramtes zu Marburg mitzuwirken hatte. In seinen Lehr- stunden vertraten ihn seine Collegen, sowie in den Directorial-Geschäften sein Stellvertreter.
In der zweiten Hälfte des Sommerhalbjahrs wurde der Geburtstag Sr. König- lichen Hoheit des Kurfürsten am 20. August durch einen Gesang- und Rede-Act in feierlicher Weise begangen. Die Festrede hielt der Director, indem er ausser Wünschen und Gebeten für das Wohl unseres Landesherrn das Andenken an die Entstehung des hessischen Staates vor sechshundert Jahren und an das erste selbständige Auftreten des ersten hessischen Landgrafen Heinrich I. gerade im Jahre 1262 erneuerte und an die Erwähnung dieser geschichtlichen Ereignisse Betrachtungen anknüpfte, welche in der An- hänglichkeit an das nähere Vaterland, dem wir angehören, bestärken sollten. Auch zwei Primaner machten Redeversuche, der eine, Gustav Reimann aus Abterode, über das Wiederauftreten eines von der Türken-Herrschaft befreiten griechischen Staates, der


