Aufsatz 
De Steineri revolutarum areis
Entstehung
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antwortlichkeit für das weitere Fortschreiten des Schülers ablehnen müsse. Den Con- ferenzbeschluss mit seiner Begründung hat der Director; jedenfalls an das vorgesetzte Königliche Provinzial-Schulcollegium zu berichten. Dieses wird, falls die entlassende An- stalt derselben Provinz angehört, nach Anhörung des betr. Directors das Erforderliche veranlassen, andernfalls dem Königlichen Provinzial-Schulcollegium derjenigen Provinz, welcher die entlassende Anstalt angehört, von dem Vorkommniss Mittheilung machen.

III. Chronik der Anstalt.

Nachdem Samstag den 9. October v. J. die Prüfung der Recipienden vorgenommen war, von denen 14 der VI, 4 der IV, 6 der IIIb, 2 der IIIa, 2 der IIb, l der Ila und 2 der Ib zugewiesen wurden, erfolgte die Eröffnung des neuen Schuljahrs Montag, den 11. October, um 8 Uhr morgens mit feierlichem Gottesdienste für die katholischen wie für die evangelischen Schüler, worauf um 10 Uhr der Director in der Aula des Gymnasiums vor versammelten Lehrern und Schülern den durch Verfügung des Königlichen Provin- zial-Schulcollegiums vom 22. September v. J. mit provisorischer Verschung einer Lehrer- stelle am hiesigen Gymnasium beauftragten Schulamts-Candidaten Zülch, der am Gym- nasium zu Corbach das Probejahr absolvirt hatte, mit einer Ansprache in seinen neuen Wirkungskreis einführte. Diesem Akte folgte die Verlesung der Schüler und die Ein- schärfung der Disciplinargesetze, und um 11 Uhr wurde der Unterricht eröffnet.

Aus dem Lehrercollegium waren mit dem 1. October 2 Lehrer ausgeschieden. Dem Oberlehrer Dr. Deutschmann, welcher an der hiesigen Anstalt 24 ½ Jahr als Lehrer gewirkt, war auf sein Ansuchen von den hohen Bebörden unter Dank und Anerkennung für seine lehrerische Wirksamkeit der Austritt aus dem Staatsdienste und die Versetzung in den Ruhestand bewilligt, und der 1. ordentliche Lehrer Dr. Flach, welcher an hie- siger Anstalt 4 Jahre thätig gewesen, war in gleicher Eigenschaft durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 8. September an das Gymnasium zu Wies- baden versetzt worden.

Zum Ersatz für den ersteren war durch Ministerial-Erlass vom 7. September der Oberlehrer Bogler vom Gymnasium zu Wiesbaden an die hiesige Anstalt versetzt worden; allein krankheitshalber konnte derselbe seine Dienstverrichtungen an hiesiger Anstalt nicht antreten und nicht einmal nach hiesiger Stadt übersiedeln.

Die ihm durch den Lehrplan zugewiesenen Lectionen wurden mit Gehekmigung der hohen Behörde in der Weise vertheilt, dass in 8 lateinischen und 2 deutschen Lehr- stunden die Obertertia mit der Untertertia combinirt, 4 griechische Lehrstunden in IIa statt des mit Genehmigung der hohen Behörde in Wegfall gekommenen vierstündigen eng- lischen Unterrichts dem Conrector Brandscheid, die zweistündige lat. Dichterlectüre in IIb dem Oberlehrer Colombel und 4 griech. Unterrſchtstunden in IIIa dem Hilfslehrer Zülch übertragen wurden; ausserdem wurde es bei der neuen Vertheilung nöthig, dass dem Con- rector Brandscheid noch 2 Stunden Dichterlectüre und dem Gymnasiallehrer Dr. Becker noch 2 griechische Lehrstunden in IIIb ausser den ihnen durch den Lehrplan zugedachten Lectionen überwiesen wurden.

Die durch Versetzung des Gymnasiallehrers Dr. Flach erledigte 1. ordentliche Lehrer- stelle wurde durch Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulcollegiums vom 9. Octbr. 3*