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In jedem anderen— aber nur dr in gendem— Falle muß Urlaub bis zu einem Tage bei dem Klassenleiter, für längere Zeit bei dem Direktor iin voraus nachgesucht werden.
Die Erlaubnis, schon vor Beginn der Ferien abzureisen oder erst nach dem Wiederanfang des Unterrichts zurückzukehren, wird nur in den allerdringendsten Fällen(ärztliche Anordnung) erteilt und ist immer bei dem Direktornachzusuchen.
Wenn Krankheit oder andere unvorhergesehene Fälle einen Schüler an der pünkt- lichen Rückkehr verhindern, ist dem Direktor hiervon sofort Anzeige zu machen.
15. Nitteilumgen an die Eltern über Fortschritt und Fleiß der Schüler.
a) Teugnisse. Dreimal im Jahre: H erbst, Weihnachten und Ostern erhalten
die Schüler Zeugnisse. Dieselben sind vom Vater oder dessen Stellvertreter zu unter— schreiben und bei Unterrichtsbeginn dem Klassenleiter vorzulegen.
b) Briefe. Dreimal im Jahre: Ju ni, November und Februar erhalten die Eltern derjenigen Schüler, die in irgendwelchen Fächern unbefriedigende Leistungen zeigen, hierüber eine Mitteilung.
Wir bitten die Eltern dringend, nach Empfang der Zeugnisse und Briefe mit den Fachlehrern, dem Klassenleiter und dem Unterzeichneten umgehend Rücksprache zu neh- men, wenn unbefriedigende Leistungen dies nötig machen.
16. Sprechstunden des Direktors:
Täglich(außer Sonntags) von 12 bis 1 Uhr im Amtszimmer. Nach vorheriger Mitteilung jedoch jederzeit. Telefon der Schule: Rathaus 526.
FRANKFURT A. M., den 1. Juni 1925.
Eiserne Hand 4.
Dr. Karl Breuer, Studiendirektor.


