Aufsatz 
Versuch einer populären Darstellung der Hauptlehren der mathematischen Geographie
Entstehung
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Uebelſtänden, die dem leiblichen Wohle der Schüler nachtheilig ſind, unter Anderem folgende Punkte hervor:Zur Schonung der Augen kann der Unterricht in der Zeit der Dämmerung ſtets ſo eingerichtet werden, daß dieſelben nicht in Anſpruch genommen werden; dieſelbe Rückſicht iſt den Schülern bei jeder Gelegenheit auch für ihr Schreiben nud Leſen zu Hauſe anzuempfehlen. Schulbücher mit zu kleinem Druck müſſen fobald als möglich beſeitigt werden. Man darf nicht dulden, daß die Schüler ſich an eine kritzelnde oder zu kleine Handſchrift. gewöhnen. Ebenſowenig darf. unzweck⸗ mäßiges, namentlich die Bruſt zuſammendrückendes Sitzen und Ueberſchlagen der Schenkel geduldet werden. Für die nothwendige Ventilation kann in jedem Klaſſenlokale geſorgt und zu ſtarkes Heizen im Winter kann bei der nöthigen Aufmerkſamkeit leicht vermieden werden. Die Wärme ſollte in der Mitte des Zimmers nie über fünfzehn Grad Réaumur ſteigen. Es iſt ſowohl in Rückſicht auf die körperliche Bewegung, wie im pädagogiſchen Intereſſe zweckmäßig, wenn die Schüler bei jeder Frage, die an ſie gerichtet wird, ſich erheben und nach jeder Stunde ihre Plätze wechſeln, die durch ihre Leiſtungen in jeder Disciplin beſtimmt werden: gegen beides hat man zu⸗ weilen die Forderung der in der Schule zu wahrenden Ruhe in einſeitiger Weiſe geltend gemacht; aber ſowohl das Aufſtehen wie das Wechſeln der Plätze kann ohne Störung erfolgen. Wenn der Unterrichtsgegenſtand es möglich oder ſogar wünſchenswerth macht, wie z. B. bei dem Singen, und überhaupt wo es zuläſſig iſt, ſind die Schüler zum Stehen zu veranlaſſen, da ſie ohnehin verhältnißmäßig lange ſitzen müſſen. Die Pauſen ſitzend hinzubringen darf nur in beſonderen Fällen den Schülern geſtattet werden. Die Schüler müſſen ferner fortwährend daran erinnert werden, daß ſie täglich, auch bei rauhem Wetter, mindeſtens 2 Stunden im Freien ſich bewegen und ihre Arbeiten Abends ſpäteſtens nur bis 10 Uhr ausdehnen. Nach dem Abendbrod ſollen die Schüler der unteren Klaſſen nie, die der mittleren nur ausuahmsweiſe noch arbeiten. Das Turnen, wenn es von Seiten der Schule recht behandelt wird, müſſen die Schüler mit Luſt und Liebe treiben und es muß ihnen wenigſtens zu manchen Uebungen die Gelegenheit auch außer den eigent⸗ lichen Turnſtunden geboten werden.

4. Februar 1871. Königliche Regierung zu Wiesbaden benachrichtigt das Rettorat, daß für das Schuljahr 18 1f zu den Koſten des Pr gymaſiums eine Staatsunterſtützung von 750 Phulern bewilligt ſei.

16. Februar 1871. x. 8. G. trifft bezüglich des Urlaubs der Lehrer folgende Aaordnung. Wir ermächtigen die Direktoren reſp. Rektoren der höheren Lehranſtalten, bei dringenden Veran⸗ laſſungen innerhalb des Schulkurſus nach vorgängiger Anzeige bei uns ſich ſelbſt auf vier, den Lehrern auf acht Tage Urlaub zu ertheilen. Für längere Zeit iſt unſere Genehmigung einzuholen. Wenn Lehrer in den Ferien verreiſen wollen, ſo haben ſie dem Direktor Anzeige davon zu machen; die Direktoren reſp. Rektoren haben unter Angabe ihres Vertreters uns ihre Abweſenheit während, der Ferien im Voraus anzuzeigen. Der lokalen Schulbehörde muß jede derartige Abweſenheit an⸗ gezeigt werden.

11. März 1871. P. s. o. verfügt, daß in Folge Hinzutritts mehrerer Lehranſtalten zum Programmen⸗Austauſch⸗Verbande von jetzt ab 285 Exemplare der Programme einzuſenden ſeien.

NB,. Die Ubrigen Verfügungen der Dehaden von allgemeinem Datereſfe werden in der Chronik der An⸗ ſtalt erwähnt werden. 1 1902 8

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