Aufsatz 
Die alten Drucke der Gymnasialbibliothek
Entstehung
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13 II. Uebersicht

über die im Laufe des Schuljahres von den vorgesetzten Behörden erlassenen Verfügungen, insoweit deren Inhalt von allgemeinem Interesse ist.

1. Verfügung des K. Provinzial-Schul-Collegiums zu Cassel vom 12. April 1876, wo- durch genehmigt wird, dass die Geschäfte eines Arztes der Anstalt vom 1. April ab dem praktischen Arzt Dr. Carl Dux dahier bis auf Weiteres übertragen werden. Die bedürf- tigen Schüler, welche ärztliche Hülfe in Anspruch nehmen, werden ihm in jedem einzelnen Falle vom Direktor der Anstalt bezeichnet.

2. Verfügung derselben h. Behörde vom 28. April, welche genehmigt, dass die Geschäfte eines Bibliothekars dem Gymnasiallehrer Bosing vom 1. April an übertragen werden.

3. Verfügung derselben h. Behörde vom 1. Mai, wonach dem Lehrer der höheren Bür- gerschule zu Cassel, Dr. Wachenfeld, die vom verstorbenen Gymnasiallehrer Römheld beklei- dete ordentliche Lehrerstelle vom 1. October ab verlichen worden ist.

4. Verfügung derselben h. Behörde vom 16. Juni, wodurch auf Veranlassung des Herrn Ministers auf die von den Professoren E. Hübner, A. Kirchhoff, Mommsen, Hercher und Vahlen herausgegebene ZeitschriftHermes« aufmerksam gemacht wird.

5. Verfügung derselben h. Behörde vom 4. Juli, welche den Erlass des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 30. Juni betreffend den un- mittelbaren Uebergang von Schülern einer höheren Lehranstalt auf eine andere derselben Art, zur Kenntnissnahme und Nachachtung mittheilt.

6. Verfügung derselben h. Behörde vom 6. Juli, welche auf Erlass des Herrn Ministers die Aufnahme des gegenwärtigen Personalstandes bei den höheren Lehranstalten anordnet.

7. Verfügung derselben h. Behörde vom 10. Juli, wodurch die Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 30. Juni zur Kennt- nissnahme mitgetheilt wird, welche unter Beifügung eines Verzeichnisses auf die Luchs'schen Culturhistorischen Wandtafeln aufmerksam macht.

8. Verfügung derselben h. Behörde vom 11. Juli, welche die Bestellung des Königlichen Landraths Herrn Freiherrn von Broich zum Mitglied der Verwaltungs-Commission des Gymna- siums zur Kenntnissnahme und weiteren Veranlassung mittheilt.

9. Verfügung derselben h. Behörde vom 27. Juli, wonach der Direktor der Anstalt Herr Dr. Eysell vom 1. October an auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt worden ist.

10. Verfügung derselben h. Behörde vom 22. August, welche bestimmt, dass bis auf Weiteres keinem innerhalb eines Quartals zu einer anderen Anstalt übergehenden Schüler von dem für das betreffende Quartal gezahlten Schulgelde etwas zurückzugeben ist, sowie dass die innerhalb eines Quartals von einer anderen Anstalt übertretenden Schüler das Schulgeld von dem Monat ab, in welchem sie eintreten, zu entrichten haben, wobei für den Monat, in welchem der Eintritt erfolgt, stets der ratirliche Betrag für einen vollen Monat zu ent- richten ist.

11. Verfügung derselben h. Behörde vom 30. August, welche den Erlass des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 14. dess. Mts. in Betreff der Grundsätze, nach welchen die höheren Sehulanstalten bei Abfassung und Veröf-