Aufsatz 
Die Lehre und Verfassung der morgenländischen Kirche / von Thomas Bormann
Entstehung
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Die Kirchenordnung des Gymnasiums ist unverändert geblieben. Das Sommersemester sowohl als das Wintersemester wurden in der Gymnasialkirche, unter Theilnahme der sämmtlichen katholischen Lehrer, mit feierlichem Heilige-Geist-Amte eröffnet und mit ſeierlichem Te Deum geschlossen, und sowohl mit dem Eröffnungs- als mit dem Schlussgottesdienste waren der Bedeutung desselben entsprechende und den Bedürfnissen der Schüler angemessene Kanzelvorträge der geistlichen Gymnasiallehrer verbunden. Bei dem regelmässigen Gymnasialgottesdienste wurde sowohl an Sonn- und Feiertagen, an welchen derselbe aus Hochamt und Predigt bestand und an Communiontagen noch mit einem besonderen Nachmit- tagsgoltesdienste verbunden war, als auch an Werktagen die Kirchenaufsicht von den katholischen Lehrern der Reihe nach geführt. Ueber besondere gottesdienstliche Feierlichkeiten s. Chronik Nr. 5, 7, 8, 10, 17, 19 und 22. Der vorbereitende Unterricht für die erste hl. Communion der katholischen Schüler wurde von dem Gymnasiallehrer Hahn in besonderen Stunden ertheilt. Die katholischen Schüler emplingen im Laufe des Schuljahrs fünfmal die hl. Sacramente der Busse und des Altars und wurden durch ihre Reli- gionslehrer jedesmal zu diesen heiligen Handlungen vorbereitet. Die Hlerrn Domcapitular Dr. Lomb, Dompräbendat Subregens Dr. Malkmus, Dompfarrer Schmitt und Domcaplan Schell leisteten bei der Spendung des hl. Busssacramentes an die Schüler der Anstalt den geistlichen Gymnasiallehrern die freund- lichste Aushilfe, für welche ihnen die Anstalt zu besonderem Danke verpflichtet ist.

Die evangelischen Schüler des Gymnasiums wohnten, unter regelmässig wechselnder Aufsicht der Lehrer ihrer Confession, an Sonn- und Festtagen dem Vormittagsgottesdienste in der hiesigen evan- gelischen Kirche bei. Ein evangelischer, der Untertertia angehörender Schüler empfing den Confirmanden- unterricht von dem ersten Pfarrer der hiesigen evangelischen Gemeinde, Herrn Inspector Wendel, und wird am Sonntage nach Ostern in der hiesigen evangelischen Kirche feierlich confirmirt werden. Ueber die gemeinschaftliche Abendmahlsfeier der evangelischen Schüler des Gymnasiums s. Chronik Nr. 15.

B. Chronik des Gymnasiums.

Der eben beendigte Schulcursus wurde, unter Gottes gnädigem Beistande, ohne erhebliche Störungen glücklich zum Ziele geführt. In dem Lehrercollegium trat im Laufe des Schuljahrs eine Personalverände- rung ein, indem kurz vor dem Beginne der Sommerferien der Hälfslehrer Dr. Gross an das Gymnasium zu Cassel und dagegen der Hlülfslehrer Dr. Ostermann von dem Gymnasium zu Cassel an das hiesige versetzt wurde. Da der letztgenannte Lehrer nicht unmittelbar nach dem Abgange seines Vorgängers in seinen hiesigen Wirkungskreis eintreten konnte; so wurden dadurch für den Unterricht in den betreffenden Clas- sen unvermeidliche Nachtheile herbeigeführt, welche erst allmählich im Laufe des Schuljahrs wieder voll- ständig ausgeglichen werden konnten. Der Gesundheitszustand des Lehrercollegiums kann auch im ver- flossenen Schuljahre wieder ein im Allgemeinen erfreulicher genannt werden, und wenn auch einzelne Mitglieder desselben auf kürzere Zeit durch Unwohlsein ihrer Berufsthätigkeit entzogen wurden; so ist doch, da in allen Fällen eine ausreichende Vertretung der verhinderten Lehrer durch die Amtsgenossen bewirkt werden konnte, durch diese Verhinderungen eine störende Unterbrechung nicht herbeigeführt und die Erreichung des vorgesteckten Lehrzieles nicht gefährdet worden. Dagegen war der Gesundheitszu-