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extraordinärer Bemühungen mit Hintansetzung eigener Hausge- schäfte“ eine besondere Vergütung. So der Adjunkt Ritter 35, Gerichtsschreiber Jjehn und Bürgermeister Hergen je 25, Stadt- schultheiss Moskopf 20 Gld. u. s. f. Als der Krieg bald zu Ende war, kam noch eine Forderung. die zeigt, wie die Franzosen sich hier als die Herren fühlten. Am 6. Februar 1748 erging auf An- suchen des französischen Intendanten de Vanolles von Mainz aus ein Schreiben des Inhalts:„Da unterschiedliche Amter des Erz- stiftes den Franzosen noch 800 000 Rationen schuldig geblieben sein sollten, die sich autf 62 166 Gld. 57 Kr. belieten, so habe das Amt Lahnstein dazu 1077 Gld. 40 Kr. beizutragen“ Weil nicht soviel Geld in der Stadtkasse war, muss'e bei dem Zollschreiber eine Anleihe gemacht werden. Um die grossen Kosten zu decken, nahm man anfänglich die Zuflucht zum Wald Noch im jJahre 1745 wurden 20 Klafter Holz, das die Franzosen hatten hauen und liegen lassen, an hiesige Bürger, 21 an einen Herrn Menone in Ehrenbreitstein verkauft. Mit Bewilligung der Regierung liess dann die Stadt 150 abgängige Eichen und im Grubenweg 900 kleine Eichenstämme hauen. Am 1. August 1746 wurde von der Militär- konferenz in Mainz die Einsendung der Rechnungen über das, was von den Franzosen ohne Quittung weggenommen war, ein- gefordert. Sie liefen teils falsch, teils gar nicht ein, und so kam eine gedruckte Anweisung, wie dieselben anzufertigen seien. „Denen morosi“ unter den Schultheissen und Ortsvorstehern wurde die kurfürstliche Ungnade angedroht. Die Rechnungen wurden eingeschickt, desgleichen später die Berechnung der Schädigungen durch die Osterreicher und Hannoveraner. Die sämtlichen ge- schädigten Personen, sowie die Bürgermeister, die die Rechnungen angefertigt hatten, mussten zuvor gemeinsam auf dem Rathause erscheinen und in Anwesenheit des Zollschreibers, des Stadt- schultheissen und eines Notars, der das Protokoll aufnahm, vor einem Krucifix und zwei brennenden Kerzen die Wahrheit ihrer Angaben beschwören.
Die Stadt hatte an den entstandenen Kosten lange zu tragen. Am 2. Dez. 1748 schrieb das Gericht hinter die Gesamtberechnung derselben den Nachsatz:„Da nun hiesige arme Gemeinde schon längstens gnädigst vertröstet worden, dass aus andern Amtern und Orten des hohen Erzstifts, welche nichts oder gar wenig ge- litten, ein Mittel würde ausfindig gemacht werden, dass die arme


