d. Die ſchriftlichen Arbeiten, bei denen auf allen Stufen eine ſorgfältige und möglichſt verſtändliche Kor⸗ rektur durch den Lehrer ſtattfinden muß, beſtehen bis zur V. Klaſſe einſchließlich in orthographiſchen und grammatiſchen Uebungen, ſowie in der Wiedergabe kleiner, in der Schule tüchtig vorbereiteter Erzählungen. In der V. Klaſſe kommen noch kleine Beſchreibungen hinzu, zu welchen auch der Unterricht in der Naturgeſchichte Stoff liefert.— In den Klaſſen IV und III werden die orthographiſchen und grammatiſchen Uebungen fortgeſetzt und zum Abſchluß gebracht. Die Auf⸗ ſätze beſtehen in Erzählungen, Beſchreibungen, Vergleichungen, Ueberſetzungen und Bearbeitungen franzöſiſcher Stücke und Schilderungen. Die Aufſätze werden auf dieſer Stufe von dem Lehrer in der Schule nach Inhalt und Anordnung durch⸗ gearbeitet. In den beiden oberen Klaſſen wird den Schülern allmählich eine größere Selbſtſtändigkeit gelaſſen. Doch muß auch hier in der Regel eine Beſprechung des Stoffs vorausgehen. Die Themata ſind nur ſolchen Gebieten zu ent⸗ nehmen, über die der Schüler durch den ſeither genoſſenen Unterricht einen genügenden Ueberblick gewonnen hat.
3. Franzöſiſche Sprache. Das Lehrziel iſt folgendes: Die Schüler ſollen das Franzöſiſche richtig ausſprechen lernen, mit den Hauptregeln der Grammatik vertraut werden, ſich einen genügenden Wortſchatz aneignen und auch einige Ge⸗ wandtheit der Sprache erlangen. Sie ſollen ferner mit einigen Stücken der franzöſiſchen Literatur bekannt gemacht wer⸗ den und die Fähigkeit erlangen, einen nicht allzu ſchweren Schriftſteller ohne Vorbereitung kurſoriſch zu leſen und ein⸗ fachere deutſche Stücke grammatiſch richtig ins Franzöſiſche zu überſetzen.— Der Unterricht im Franzöſiſchen ſoll im engſten Anſchluß an das Deutſche die Grundlage für die grammatiſche Ausbildung überhaupt liefern.
a. Grammatik. In den Klaſſen VI und V werden mit Benutzung eines Elementarbuchs die Regeln der Ausſprache, die ganze regelmäßige Formenlehre, die gebräuchlichſten unregelmäßigen Zeitwörter und einige wichtigere Sätze der Syntax durch fortgeſetzte mündliche und ſchriftliche Uebung eingeprägt. Von Klaſſe IV an wird eine Gram⸗ matik eingeführt, die zugleich hinreichenden Uebungsſtoff enthält. Unter beſtändiger Wiederholung des bereits behandelten
rammatiſchen Stoffs ſind an der Hand der Grammatik zunächſt in der Klaſſe IV die unregelmäßigen Zeitwörter, die
erbindung der Verben mit avoir und etre, ſowie die unperſönlichen und reflexiven Zeitwörter einzuprägen. In Klaſſe III folgt eine eingehende Formenlehre des Subſtantivs, Adjectivs und Adverbs, die Einühung der Zahlwörter und der Präpoſitionen, ſowie die Regeln über die Wortſtellung. In den Klaſſen II und I wird die Syntax gelehrt und zum Abſchluß gebracht. In der Klaſſe II wird zunächſt die Tempus⸗ und Moduslehre behandelt.— Der Lehrſtoff der Grammatik wird durch Ueberſetzen der in derſelben enthaltenen Uebungsſtücke und bei der Lektüre den Schülern zu eigen gemacht. In den oberſten Klaſſen werden auch zuſammenhängende deutſche Stücke ins Franzöſiſche überſetzt.
b. Schriftliche Arbeiten. Die in beſtimmten Zeiträumen anzufertigenden ſchriftlichen Arbeiten ſind ſämmt⸗ lich von dem Lehrer zu korrigiren. Dieſelben ſollen abwechſelnd häusliche Exercitien ſein, deren Stoff dem Uebungsbuch entnommen worden, oder Extemporalien, die ſich beſonders an die franzöſiſchen Stücke des Uebungsbuches oder an die Lektüre anſchließen und für die der Schüler ſich vorzubereiten vermag.— Durch alle Klaſſen hindurch werden franzö⸗ ſiſche Diktate in aufſteigender Schwierigkeit gegeben, um das Ohr zu üben und die Orthographie zu befeſtigen.
c. Lektüre. In den Klaſſen VI und V werden die im Uebungsbuch enthaltenen Stücke benutzt. Von Klaſſe IV an kommt eine Chreſtomathie zur Anwendung. In der für die beiden Oberklaſſen beſtimmten müſſen die bedeutendſten Repräſentanten der franzöſiſchen Literatur durch größere Stücke vertreten ſein. In beiden Klaſſen ſind außerdem einige zuſammenhängende Werke durchzunehmen, namentlich iſt in Klaſſe I ein franzöſiſches Drama zu leſen.— Die Sprech⸗ übungen ſind an die Behandlung des grammatiſchen Stoffs und der Leſeſtücke anzuknüpfen.
4. Engliſche Sprache. Die Schüler ſollen Sicherheit in der Ausſprache gewinnen, ſich die wichtigſten Regeln der Grammatik aneignen und außerdem ſo weit gebracht werden, daß ſie leichtere proſaiſche und poetiſche Werke der engliſchen Literatur verſtehen und einfachere deutſche Stücke mündlich und ſchriftlich ins Engliſche überſetzen können.
a. Grammatik und ſchriftliche Arbeiten. In Klaſſe IV und III iſt zunächſt die Ausſprache zu üben. Außerdem werden mit Benutzung eines Elementarbuchs die Formenlehre und die wichtigſten Regeln der Syntax einge⸗ prägt. In Klaſſe II und I wird mit Benutzung einer ſyſtematiſchen Grammatik der in den vorhergehenden Klaſſen durchgenommene Stoff repetirt und der Unterricht in der Grammatik zum Abſchluß gebracht.— Für die ſchriftlichen Arbeiten und Diktate gelten dieſelben Beſtimmungen wie im Franzöſiſchen.
b. Lektüre. Es werden zunächſt die im Elementarbuche enthaltenen Leſeſtücke benutzt. Später wird eine Chre⸗ ſtomathie eingeführt. In Klaſſe II und namentlich in I ſind auch zuſammenhängende Werke zu leſen. Zu Sprechübungen bietet ſich hinlängliche Gelegenheit bei Behandlung der Grammatik und der Lektüre.
5. Geſchichte. Die Schüler ſollen eine hinlängliche Kenntniß der wichtigſten hiſtoriſchen Thatſachen erwerben und den inneren Zuſammenhang derſelben nach Kräften erkennen lernen. Durch Bekanntwerden mit hervorragenden Perſön⸗ lichkeiten und Handlungen ſollen Charakter und Gemüth gebildet und die Liebe zum Vaterlande geweckt werden. Dem Unterricht iſt ein Lehrbuch zu Grunde zu legen. Die Schüler ſind von den unterſten Klaſſen an zu gewöhnen, den be⸗ handelten Stoff in uſommenhängender Weßſe frei nachzuerzählen.
4 In den Klaſſen VI und V kommt die Geſchichte der alten Kulturvölker, namentlich die der Griechen und Römer, in einzelnen Bildern zur Behandlung. In Klaſſe IVY wird dann die Geſchichte der Römer bis zum Ausgang des weſt⸗ römiſchen Reichs im Zuſammenhang durchgenommen.— Für die 3 oberen Klaſſen vertheilt ſich der Stoff in folgender Weiſe: Klaſſe III. Das Mittelalter bis Rudolf von Habsburg. Klaſſe II. Geſchichte von Rudolf von Habsburg bis zum weſtfäliſchen Frieden. Klaſſe I. Geſchichte vom weſtfäliſchen Frieden bis zur Gegenwart. In dieſen 3 Klaſſen tritt die deutſche Geſchichte in den Vordergrund, wobei die Geſchichte des Großherzogthums Heſſen beſonders zu berück⸗ ſichtigen iſt. Im Anſchluß an ſie kommt das Wichtigſte aus der Geſchichte der übrigen Völker zur Darſtellung.
6. Geograghie. Das Ziel iſt: Ueberſichtliche Kenntniß der Erdoberfläche nach ihrer Geſtaltung, ihren Eigenthüm⸗ lichkeiten und wichtigſten Produkten, Bekanntſchaft mit der politiſchen Geographie und den Hauptlehren der phyſikaliſchen und mathematiſchen Geographie. Die Ueberladung der Schüler mit einer allzu großen Fülle von politiſchem und ſtati⸗ ſtiſchem Material iſt zu vermeiden. Die wichtigſten Verkehrslinien, Eiſenbahnen, Kanäle u. ſ. w. ſind zu berückſichtigen.


