Aufsatz 
Urkunden-Regesten aus dem alten Bistritzer Archive von 1203 bis 1490
Entstehung
Einzelbild herunterladen

87

II. An Schulgeld an der Elementarschule für Knaben haben zu entrichten: 1. sechs Gulden alle einheimischen evang. Schüler A. B. und alle einheimischen nichtevangelischen Schüler, deren Eltern die Schulumlage entrichten; 2. acht Gulden alle auswärtigen Schüler aus dem Bistritzer evang. Kirchenbezirke A. B.; 3. vierzehn Gulden die einheimischen nichtevangelischen Schüler, deren Eltern die Schulumlage nicht entrichten; 4. 1wanig Gul- den alle auswärtigen Schüler, welche nicht dem Bistritzer Kirchenbezirke A. B. angehören.

III. An Schulgeld am Gymnasium zahlen: 1. acht Gulden in der ersten und zwei- ten Gymnasialklasse, Iwölf Gulden in der dritten und vierten Gymnasialklasse, Iwanzig Gulden im Obergymnasium die einheimischen evang. Schüler A. B., sowie diejenigen ein- heimischen nichtevangelischen Schüler, deren Eltern die Schulumlage entrichten, dann die Schüler aus solchen politischen oder Kirchengemeinden, welche das Gymnasium mittelst einer ständigen Jahres-Dotation unterstützen; 2. sechsehn Gulden im Untergymnasium und vier undzwanzig Gulden im Obergymnasium einheimische nichtevangelische Schüler, deren Eltern die Schulumlage nicht entrichten, sowie auswärtige evang. Schüler, welche nicht unter die erste Kategorie fallen; 3. vierundzwanjig Gulden im Untergymnasium und sechs- unddreissig Gulden im Obergymnasium alle übrigen auswärtigen Schüler.

Bistritz, im Juni 1893.

Georg Fischer,

Gymnasialdirektor.