Aufsatz 
Urkunden-Regesten aus dem alten Bistritzer Archive von 1203 bis 1490
Entstehung
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Die Einschreibungen werden auf den 1. September, die Nach-, Nachtrags- und' Aufnahmsprüfungen auf den 2. September, der Beginn des Unterrichtes nach der feierlichen- Aufnahme der neuen Schülerinnen auf den 4. September fallen.

Zur Aufnahme ist die Beibringung des Taufscheines für die nichtevangelischen Schülerinnen, die des Impfscheines für alle, die von Zeugnissen für solche Schülerinnen unbedingtes Erfordernis, welche von anderen Anstalten kommen.

Bistritz, im Juni 1893.

Carl Weingärtnen,

Direktor der ev. Elementar- und Bärger-Mädchenschule d. B.

Für alle Geschenke, welche auch im abgelaufenen Schuljahre den Lehrmittelsamm- lungen des Gymnasiums, des Seminars und der Elementarschule zuflossen, sowie für die sonstigen Beweise fördernder Teilnahme, welche diese Lehranstalten auch in diesem Jahre vielfach erfahren haben, wird hiemit den Freunden und Gönnern derselben von der Gymna- sialdirektion der geziemende Dank dargebracht.

Das Schuljahr 1893/94 beginnt Freitag den 1. September 1893 7 Uhr früh. Die Aufnahms- und Wiederholungs-, sowie etwaige Nachtragsprüfungen finden an demselben Tage statt.

Die Aufzunehmenden, sowie die zu Prüfenden haben sich rechtzeitig an diesem Tage bei der Direktion anzumelden. Zur Aufnahme selbst ist die Beibringung des Tauf- scheines, der etwa an anderen Lehranstalten erworbenen Zeugnisse, sowie des Impfscheines unerlässliche Bedingung.

Bezüglich der Aufnahmstaxen und der Entrichtung des Schulgeldes gelten folgende Bestimmungen:

I. An Aufnahmstaxen haben zu entrichten: 1. einen Gulden alle einheimischen Schüler ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses sowohl an der Elementarschule, als auch an dem Gymnasium; 2. zw'ei Gulden alle auswärtigen Schüler ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses in der Elementarschule, dann die auswärtigen evangel. Schüler des Gymnasiums; 3. drei Gulden alle übrigen auswärtigen Schüler des Gymnasiums.