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Bertleft sein„Repertorium omnium in hocce tabellario civitatensi reperibilium aevi antiquioris documentorum et privilegiorum, pars I, complectens seriem annorum et quidem ab anno 1224 utpote a regimine regis Andrae II usque ad annum—“(das Jahr hat Bertleff nicht angegeben). Aber die Arbeit ist aus bisher unbekannten Gründen unvollendet geblieben; denn einerseits ist nur ein verschwindend kleiner Bruchteil des Urkundenmaterials verzeichnet worden, andrerseits ist die Registrierung der angeführten Urkunden in vielen Fällen nicht vollständig.— Eine Weiterführung der Bertleft'schen Arbeit unterblieb gänzlich. Erst das Jahr 1865 bringt nach langer Pause die erste ordnende Hand wieder ins Archiv. Gymnasiallehrer Fr. Storch beginnt mit einer vollständigen Neuregistrierung der Urkunden nach modernen Grundsätzen. Schon waren etwa 700 Urkunden registriert, da unterbrach der Tod(1869) die begonnene Arbeit.
Als im Jahre 1887 das gesamte Archiv in das neuerbaute Komitatshaus überführt und in feuersicheren Räumen aufgestellt wurde, nahm man den Plan einer Neuordnung wieder auf. Die Komitatskongregation, unter deren Verwaltung das Archiv fortan stand, ersuchte den Archivar des Hermannstädter Stadt- und sächsischen National-Archivs, sein Gutachten über die durchzuführende gründliche Neuordnung abzugeben. Herr Franz Zimmermann entsprach diesem Ansuchen in der bereitwilligsten Weise, indem er nicht nur einen ausführlichen Ordnungs-Plan einschickte, sondern auch seine Regestensammlung (veröffentlicht in Löher’'s Archivalische Zeitschrift XII. Bd.), welche alle bis dahin bekannten Bistritzer Urkunden von 1285 bis 1526 enthielt, zur Verfügung stellte.— Auf Grundlage dieses Planes wurden nun vom Verfasser der vorliegenden Regestensammlung die Ordnungsarbeiten bereits 1888 begonnen und das gesamte Archivmaterial zuerst räumlich in vier Hauptgruppen geschieden und dann, nachdem die notwendigen Unterabteilungen gebildet waren, streng chronologisch aufgestellt. Die vier Hauptgruppen sind: 1) Urkunden im weitesten Sinne des Wortes, Briefe, überhaupt Einzelschriftstücke aus der Zeit, bevor die aktenmässige Kanzleithätigkeit beginnt, von 1224 bis 1699. Dieselben sind nach den einzelnen Jahren in Bündel zusammengestellt. Die älteste Originalurkunde gehört dem Jahre 1291 an, das älteste Insert(Schalturkunde) ist das Andreanum(1224) und die älteste Urkunde überhaupt, die in einem im Archive verwahrten Stücke citiert erscheint, ist eine Urkunde König Emerichs von 1203. 2) Akten(d. i. solche Schriftstücke, über die Einreichungsprotokolle und Indices vorhanden sind) nebst der oben erwähnten, von Lani und Connerth zusammengestellten Fascikelgruppe. 3) Protokollbücher, nämlich Magistratsprotokolle, Kommunitãtsprotokolle, Teilungsbücher(1570— 1854), Urbarien und Conscriptionen. Der Band mit den ältesten Magistratsprotokollen umfasst die Jahre 1517— 1522. 4) Rechnungsbücher. Das älteste Rechnungsbuch gehört in die Jahre 1511 und 1512, das älteste Steuerbuch in das Jahr 1520. Von diesen Zeitpunkten an sind Rechnungs- und Steuerbücher, abgesehen von einigen kleinen Lücken, bis auf die neueste Zeit erhalten. Bruchstücke von städtischen Rechnungen und Steuertabellen finden sich vom Jahre 1461 an. Dieselben werden in der nachfolgenden Regestensammlung unter besonderen Nummern genannt, da sie vorläufig der Urkundenabteilung einverleibt sind.— Während nun die Ordnungsarbeiten bezüglich der letztgenannten drei Hauptgruppen zum Abschlusse gekommen sind, wird gegenwärtig an der Neuregistrierung der Urkundenabteilung gearbeitet.


