44
K. Musikdirector H. Kotzolt zu Berlin componirten 2 Chorlieder„Te Deum“ uud„Macte lim- perator“ zufolge Ministerial Erlasses vom 16. Juli zum Gebrauche empfohlen werden.
8. Verfügung derselben h. Behörde vom 22. Juli, wonach in dem tab. Verzeichniss der Abiturienten, welches bei Anmeldung derselben vorzulegen, bei dem Rubrum„die Dauer des Aufenthalts in der Schule und in Prima“ stets auch genau die Zeit, in welcher dieselben andere höhere Lehranstalten besucht haben, anzugeben ist.
9. Verfügung des K. Prov.-Schulcollegiums vom 5. August, wodurch die Programm- ordnung für die Gymnasien und Realschulen der Provinz'lessen-Nassau und der Fürstenthü- mer Waldeck und Pyrmont bestimmt wird
10. Verfügung ders. h. Behörde vom 31. August, welche den Erlass des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten vom 24 Juli, betr. die Begieitung der Frohnleichnams Processionen. mittheilt, welche Lehrern und Schülern nicht obligatorisch aufzuerlegen sei
11. Verfügung ders. h. Behörde vom 23. September, wonach der f. Minister auf deren Antrag genchmigt hat, dass die Söhne der an den hessischen Gymnasien angestellten Lehrer, wenn sie dieselben Anstalten besuchen, bei denen die Väter angestellt sind, vom Eintrittsgeld ganz frei gelassen werden Es ist danach vom 1. Obtober an zu verfahren
12 Verfügung ders. h. Behörde vom 20 September, wonach Fürsorge zu treffen ist, dass vom 1. Jan. k. J. ab von den zum Ressort der Unterrichtsverwaltung gehörigen unmit- telbaren Staatsbeamten keiner mehr eine mittelbar oder unmittelbar mit eiuer Remuneration oder einem Vermögeus-Vortheile verbundene Stellung als Mirglied des Vorstandes, Aufsichts- oder Verwaltungsrathes einer Actien-Commandit- oder Bergwerks-Gesellschaft oder in einem Comité zur Gründung solcher Gesellschaften einnimmt.
13. Verfügung ders. h Behörde vom 30. September, wodurch ein Exemplar des von dem Geh. Reg-Rath Dr. Voigt zu Königsberg in Pr im Jahr 1843 herausgegebenen Namenscodex der deutschen Ordensbeamten zur Ueberweisung an die Anstalts-Bibliothek mitgetheilt wird.
14 Verfüfiung ders. h. Behörde vom 19. October, wonach auf deren Antrag bei dem f. Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten der ordentliche Lehrer Heermann zum Oberlehrer befördert wird
15 Verfügung ders.h Behörde vom 29. October, wodurch der Erlass des Herrn Ministers der geistlichen n. S w. Angelegenheiten vom 14. October, betreffend die häusliche Beschäftig- ung der Schüler höherer Lehranstalten, mitgetheilt wird
16 Verfägung ders h. Behörde vom 2. November, wodurch der Erlass des H. Ministers der geistlichen u s. w Angelegenheiten vom 30. October mitgetheilt wird, welcher anordnet, dass am 1. December der Unterricht in sämmtlichen Schulen wegen der Volkszählung'ausfallen soll
17. Verfügung ders. h. Behörde vom 5 November, wonach dafür Sorge zu tragen ist, dass jede nicht zum Schulgottesdicuste gehörige oder gar demonstrative Gebetseinlage gleichmässig
beseitigt werde.


