Aufsatz 
Kritische und exegetische Bemerkungen zu Aristoteles' Politik
Entstehung
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Uebersicht

üher die im Laufe des Schuljahrs von den vorgesetzten Behörden erlassenen

Verfügungen, insoweit der Inhalt derselben von allgemeinem ÜInteresse ist.

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1. Verfügung des K. Pr.-Schulcollegiums zu Cassel vom 24. März 1872, wonach Erlasse oder Bekanntmachungen der katholisch-kirchlichen Oberbehörden den Schülern der höheren Lehranstalten auch in den mit letzteren verbundenen Kirchen nicht ohne Genehmigung der An- staltsvorsteher mitgetheilt werden dürf en

2. Verfügung derselben h. Behörde vom 6 April, wodurch vorgeschrieben wird, dass in Vollziehung des§ 7 des Reichsimpfgesetzes vom 8. April v. J. den Landrathsämtern bezw. der Polizei-Direction zu Cassel

a) die Liste der 12 Jahre alt werdenden Schöler bis zum 31. Januar,

b) die Liste der Schüler, für welche der Nachweis der lmpfung nicht erbracht ist, bis zum 1. März

jedes Jahres einzureichen ist.

3. Verſügung derselben h. Behörde vom 13. Mai, wodurch darauf aufmerksam gemacht wird, dass der§ 13(Alin. 1) des Reichsimpfgesetzes vom 8. April v. J, wonach die Vorsteher derjenigen Schulanstalten, deren Zöglinge dem Impfzwange unterliegen(§ 1, Z 2), bei der Aufnahme von Schülern durch Einfordern der vorgeschriebenen Bescheinigungen festzustellen haben, ob die gesetzliche lmpfung erfolgt ist, nicht bloss auf die Controle der Revaccination zu beschränken ist, sich vielmehr auf die Feststellung der gesetzlichen lmpfung überhaupt, also auch auf die Controle der ersten Impfung bezieht

4. Verfügung derselben h. Behörde vom 21. Mai, wodurch der Erlass des Herru Mini- sters der geistlichen, Unterrichts und Medicinal-Angelegeuheiten vom 12. Mai, betreffend das Verbot der Schülerzeitschrift Freya, mitgetheilt wird.

5. Verfügung derselben h. Behörde vom 24. Juni, welche bestimmt, dass künftig die Ar- beitshefte der Schüler nach Ablauf des Schuljahrs mindestens noch 3 Jahre aufbewahrt wer- den sollen und den Vätern bezw. Vormündern der Schüler auf ihr Verlangen in dem Falle- zurückgegeben werden können, dass eine missbräuchliche Benutzung derselben nicht zu be- fürchten steht. 1

6. Verfügung derselben h Behörde vom 20 Juli, wodurch die allerhöchste Ordre vom 12. April, betreffend die Ermittelung von Militair-Anwärtern zur Besetzung erledigter denselben vorbehaltener Stellen, zur Beachtung für künftige Pälle mitgetheilt wird.

7. Verfügung derselben h. Behörde vom 22. Juli, wodurch die von dem Gesanglehrer