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tung, wie an den eben angeführten Stellen, hat ν ειαπενμακ in IV, I1. 1296 b I: 59⸗ 221on zsy, III, 9. 1280 b 1: 5 ,α⁴ι 2τ2ηςτ νανρσ; fast gleich sĩπνν ist es de Gen. et. Corr. I, I. 314 a 14: 16„rνετννντη³ον ⁴μιράσα τηντιννQπεϊν νναπι ³μeυνσι α eben so Phys. I, 4. 187 a 30.
XXV.
II, 7. 1267 a 29— 31: 1οςο°0v J51 τ⸗5 650 0 En rrsXsty rot; 192 T2: Si& Thy reo- NAAy TFoe2iV, AXX' Ors, s Rv X Ih S6VGy ToOxοrny 002xv. Indem Bernays diesen Satz mit dem vorhergehenden verbindet, übersetzt er:„Behält man esjedoch gebührend im Auge, dass Fälle des Besitzes bis zu einem gewissen Grade dem Staatswohl förderlich ist, so darf man vielleicht dies für die zweckmässigste. Begrenzung erklären, dass die mächtigeren Neben- staaten ihre Rechnung nicht dabei finden dürfen, bloss wegen des übermässigen Reichthums Krieg anzufangen, sondern dies gethan hätten, auch wenn die Angegriffenen nichtso reich gewesen wären.“ Das bedeuten die vorhandenen griechischen Worte- Wenn aber der Reichthum der zu erobernden Stadt übermässig und der Nachbarstaat mäch- tiger ist, so findet dieser schon seine Rechnung bei der Eroberung. Was heisst ferner das: „der Besitz soll so gross sein, dass der Nachbarstaat Krieg angefangen hätte, auch wenn die Angegriffenen nicht so reich gewesen wären?“ Dies ist vollständig unverständlich. Ferner wird dieser Satz durch das Beispiel des Eubulos a 1— 37 erläutert, welcher, als Autophra- dates Atarneus helagern wollte, diesen aufforderte zu überlegen, in weicher Zeit er den Ort einnehmen werde, und die Kriegskosten für diese Zeit zu berechnen; deun er wolle für we- niger(ield, als diese betrügen, Atarneus räumen. Durch diese Worte habe Eubulos es fertig gebracht, dass Autophradates zur Besinnung gekommen sei und die Belagerung aufgegeben habe. Nach dieser durch olo“ eingeleitaten Erläuterung könnte in unseri Satze etwa der Sinn sein:„Vielleicht möchte also die beste Begrenzung des Besitzes eiues Staates die sein, dass derselbe so gross sein müsse, dass es den Mächtigeren wegen des Uebermasses der Kriegskosten nicht nützt Krieg zu lühren, sondern dieselben davon ablas- sen in Holge dessen, dass die Bewohner jenes Staates keinen so grosseu Besitz haben, als die Kriegskosten betragen würden“ Man mäüsste also lesen EDSISSII g, SLV» rogxrny 0051zy statt X4ν 00; G; 4, K2 4 1. à.— Leichter aber möchte es sein statt dieser Worte zu lesen: 4[5ro;] O; 2 4 d. i. XX15 75 2ν mmit Auswerfung des 0b- roα, welches, nachdem α in zwei Worte zerfallen war, Zur Stütze des eingeschoben worden, und mit Aenderung des xy in xs). Daun wäre der Sinn:„Vielleicht möchte also die beste Begrenzung des Besitzes eines Staates die sein, dass es den Mächtigeren wesen des Uebermasses der Kriegskosten nicht nützt Krieg zu führen, was besouders eintreten wird, wenn die Bewohner jenes Staates nicht so viel haben, als die Kriegskosten betragen würden“ Es wird ihnen nämlich nicht nützen, weun die zu Bekämpfenden nur gerade so viel oder wenig mehr haben, ganz besonders aber, wenn sie nicht einmal so viel haben.— Uebrigens ist die Grösse des Besitzes vorher a 24— 27 so schön und so viel besser bestimmt,


