Aufsatz 
Zur Berechnung der barometrischen Höhenformel / Bender
Entstehung
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Decret vom 2. Juni d. J. iſt ſeinem Wunſche willfahrt worden, nachdem ſich der⸗ ſelbe als Lehrer der Geſchichte, Geographie, Mathematik und Phyſik an den Oberklaſſen unſeres Gymnaſiums, während einer vierzigjährigen erfolgreichen Amtsthätigkeit, durch einen bildungskräftigen, vielſeitig anregenden Unterricht, ſowie durch eine von ſicherem, pädagogiſchem Takt und von echter Humanität getragene Behandlung der Jugend die dankbare Verehrung und Liebe zahlreicher Schüler in vollem Maße erworben hat.

Die Lehrſtunden des penſ. Hofrath Lauteſchläger wurden, nach Verfügung Groß⸗ herzoglicher Oberſtudien-Direction vom 13. April d. J., bis zur Wiederbeſetzung der Stelle, ſo viel thunlich, dem Gymnaſiallehrer Hofrath Becker überwieſen und dieſer wiederum durch Uebertragung eines Theiles ſeiner Unterrichtsſtunden an den Acceſſiſten Dr. Boßler erleichtert.

Durch hohe Verfügung vom 11. Mai d. J. wurde dem Schulamts⸗Candidaten Brehm auf ſein Nachſuchen ein zweijähriger Urlaub bewilligt und an deſſen Stelle dem Turnlehrer Marx dahier der betr. Unterricht an mehreren Claſſen des Gym⸗ naſiums überwieſen.

Durch Allerhöchſtes Decret vom 2. Juni d. J. wurde der Pfarramtscandidat und Gymnaſiallehrer Dr. Köhler dahier zum dritten Lehrer an dem evangeliſchen Prediger⸗ Seminar mit dem Titel Profeſſor und zum vierten ev. Pfarrer in Friedberg ernannt. Am 15. Juli ſchied derſelbe nach einer fünfjährigen ſegensreichen Wirkſamkeit, die er als Pre⸗ diger und Lehrer an unſerer Schule entfaltet hat, aus ſeinem hieſigen Dienſtverhältniſſe.

Mit der proviſoriſchen Uebernahme des von Herrn Köhler beſorgten Religions⸗ unterrichtes wurde von Großherzoglicher Oberſtudien-Direction, durch Reſcript vom 24. Juli d. J., der Mitprediger Dr. Wagner dahier beauftragt und hat derſelbe mit dem Wiederbeginne des Unterrichts nach den Sommerferien am 6. Auguſt d. J. ſeinen Dienſt angetreten. Im Uebrigen wird dieſe und eine noch ferner eingetretene Vacanz bis auf weitere Entſchließung einer hohen Behörde durch die Bereitwilligkeit, mit wel cher unſere Collegen die betr. Vicariate übernahmen, einſtweilen gedeckt.

In Gemäßheit Allerhöchſter Entſchließung vom 7. Auguſt d. J. wurde dem auf ſein Nachſuchenals Gymnaſiallehrer dahier penſ. Prof. Dr. G. Zimmermann geſattet, in ſeine ſeit 1843 aufgegebene academiſche Lehrthätigkeit, mit dem Character eines außer⸗ ordentlichen Profeſſors bei der philoſophiſchen Facultät in Gießen, wieder einzutreten.

V. Bekanntmachungen.

Die Maturitätsprüfung beginnt am 14. September d. J. Dinstag und Mitt⸗ woch den 22. und 23. September wird die öffentliche Prüfung der Claſſen II., III., IV., V., VI. und VII., Freitag den 25. September der Schluß⸗Actus des Schuljahres ſtattfinden.

Für die Anmeldung und Prüfung neuer Schüler iſt der 15., 16. und 17. Oct. beſtimmt. Als Normaljahre bei der Aufnahme gelten, wofern nicht beſondere Auszeich⸗ nung eine Ausnahme bedingt:

für. das zurückgelegte 11. Lebensjahr, . 12.

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