Klassenordinarius sich anschaffen. Sie führen zu diesem Zweck ein Büchel- chen, in welches alles Gekaufte von dem Verkäufer mit genauer Bezeich- nung der Qualität und des Preises eingetragen, und von dem Ordinarius stets revidirt wird. Nur was mit seiner Unterschrift im Büchelchen steht, kann in der ausgezogenen Semestralrechnung, die verglichen wird, erscheinen und den Eltern zur Ausbezahlung überwiesen werden. Die traurigsten Er- fahrungen entgegengesetzter Art und darauf begründete Klagen der Eltern nöthigten zu dieser Maassregel, die nur darum bei den oberen Klassen nicht angewendet ist, weil man unterstellen darf, dass diese bei reiferem Sinne und Urtheil der Uebervortheilung weniger unterworfen sind, und sich selbst dagegen schützen. Wo es übrigens bei eigenthümlicher Richtung von Seiten der Eltern und Angehörigen gewünscht wird, da wird sich das Gymnasium gerne zur Mitwirkung bereit finden lassen.
III. Statistik.
A. Schülerzahl.
Der vorjährige Bestand unserer Schüler war 219. Von diesen verliessen am Schlusse des Jahres 26 unser Gymnasium, um theils an andere Gym- nasien überzugehen, theils sich einem anderweitigen Beruf zu widmen. Neu aufgenommen wurden nach S. 30 dagegen 51 Schüler, so dass der Klassen- bestand im Anfang des Schuljahres 244 Schüler war, die nach Confession und Klasse vertheilt folgende Uebersicht darstellt:


