˖Q˖-˖—··
welchen die bisherige Directorialwohnung wieder mit demselben in Zusam- menhang tritt, was bei einer Anstalt der Art von wesentlicher Bedeutung ist. Der neu hergestellte Verbindungsweg zwischen beiden ist in Zukunft zugleich der allgemeine Schuleingang für alle Lehrer und Schüler, wodurch die zugigen Schlosshöfe vermieden werden, die nicht ohne Grund als nach- theilig für die Gesundheit gelten.
H. Privatunterricht.
Die Verhältnisse des Privatunterrichts am Gymnasium sind geregelt und kemem Missbrauch unterworfen. Im Allgemeinen beschränkt er sich auf Musik und Zeichnen, und wo er in einzelnen Fällen in Gegenständen des öffentlichen Unterrichts ertheilt wird, da hat dieses einen hesonderen Zweck, und geschieht auf besondern Wunsch der Eltern. Blosse Nachhülfe für schwächere Schüler wird von der Mehrzahl der Gymnasiallehrer auf edlere Weise geleistet, indem man durch besondere Beachtung solcher Schüler, deren Selbstthätigkeit steigert und durch Einwirkung in Schule und Haus ihre Lernbegierde zu erhöhen sucht. Eigene unentgeliliche Unterrichtsstun- den zur Nachhilfe für Schwüchere, die der Lehrplan vorschreibt, konnten wegen fehlenden Personals und Ueberbeschäftigung der Lehrer in diesem Jahre nicht Statt haben, werden aber für die Folge ebenfalls eingerichtet werden.
I. Disciplin.
In dieser Beziehung dürfen wir mit Beruhigung auf das sich nun ab- schliessende Schuljahr zurückblicken. Was im Allgemeinen hier gewehrt werden konnte, ist unter Mitwirkung des mit Bereitwilligkeit alle edleren Schul- zwecke unterstützenden Herzoglichen Beamten, Herrn Justizrath Kalt, ge- schehen. Insbesondere ist von Seiten des Gymnasiums angeordnet worden, dass alle Schüler der Unterklassen, die Bedürfnisse und Werth des Geldes selbst zu wenig erkennen, ihre sogenannten Schulbedürfnisse nur durch den


