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ins Leben gerufen wurden, Lokale, Lehrkräfte und Lehrmittel von ihr entlehnten, obgleich ſie in keiner inneren Beziehung zu ihr ſtanden. Hierher gehört zunächſt die Sonntags⸗Zeichen⸗ und die Abendſchule für Handwerker. Durch Erlaß Großherzoglichen Miniſteriums des Innern vom 31. October 1840 wurde der Gemeinderatsbeſchluß beſtätigt, wonach zur ausreichenden Dotation der Zeichenlehrerſtelle ein jährlicher Zu⸗ ſchuß von 200 Gulden aus der Stadtkaſſe zum Realſchulfonds unter der Bedingung gegeben wurde, daß dem Zeichenlehrer der Realſchule die Verpflichtung auferlegt würde, die Handwerker aus Michel⸗ ſtadt und Steinbach unentgeltlich Sonntags im Zeichnen und zwar im Lokal der Realſchule zu unter⸗ richten. Bei einer Neuregulierung der Gehalte im Jahr 1851 wurde der Unterricht im Zeichnen an dieſer Sonntagszeichenſchule zwei Reallehrern zugewieſen. Im Jahr 1863 wurde ſodann auf Wunſch des hieſig. Gewerbvereins dieſer Zeichenunterricht zwei Technikern übertragen, dagegen wurden zwei Reallehrer von Großherzoglicher Direction der Realſchule beauftragt, den Unterricht in der Abendſchule, in welcher die Handwerker im Deutſchen, Rechnen, in der Geometrie unterrichtet wurden, zu übernehmen. Als jedoch ſeit dem Jahr 1868 die Ausdehnung und Frequenz der Realſchule bedeutend zunahm, die Anzahl der Lehrer aber nicht in demſelben Verhältnis ſtieg und die Lokale ſelbſt für die Realſchule unzureichend wurden, konnte jene Verpflichtung nicht länger aufrecht erhalten werden. Auf Anregung der mit dieſem Unterricht betrauten Reallehrer verfügte Großherzogliche Oberſtudiendirection zunächſt die abwechſelnde Übertragung dieſes Unterrichtes auf das Lehrerperſonal, und als die nun damit beauftragten Lehrer hier⸗ gegen Einſprache erhoben, verfügte Großherzogliche Oberſtudiendirection am 5. März 1874 die Ablöſung des ſeitherigen Vertrags durch Vermittlung Großherzoglichen Kreisamtes. Dieſe Ablöſung und die Rück⸗ zahlung des ſeitherigen Beitrags von 200 Gulden wurde durch eine Neuregulierung des Rechnungsweſens an den Realſchulen vom 30. April 1875 erledigt. Nach vorhergegangenen Verhandlungen bezüglich der Mitbenutzung des Zeichenſaales des neuen Realſchulgebäudes durch die Sonntagszeichenſchule für Hand⸗ werker wurde eine Vereinbarung zwiſchen Großherzoglicher Realſchuldirection, Großherzoglicher Bürger⸗ meiſterei Michelſtadt und dem Vorſtande des Lokalgewerbvereins geſchloſſen, welche die allerhöchſte Ge⸗ nehmigung durch Großherzogliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulange⸗ legenheiten, am 4. November 1878 erhielt. Hiernach benutzt die Sonntagszeichenſchule den Zeichenſaal an Sonntagen im Sommer von 8—12 Uhr Vormittags, im Winter von 9—3 Uhr Nachmittags; die Lehrmittel beider Anſtalten ſind vollſtändig getrennt. Für Aufbewahrung derſelben, ſowie für Aufſtellung der Reißbretter, iſt ein beſonderes Zimmer reſerviert. Auf dieſe Weiſe können nun beide Lehranſtalten ihren beſonderen Zielen entſprechend neben einander ſich weiter entwickeln. Die näheren Bedingungen der Mitbenutzung des Zeichenſaales durch die Sonntagszeichenſchule ſind im Programm 1879 abgedruckt.— Im Jahr 1843 entſtand ferner unter Mitwirkung der Realſchule ein ſehr zahlreich beſuchtes Mädchen⸗ inſtitut, in welchem auch jetzt noch der Unterzeichnete und mehrere Reallehrer Unterricht erteilen. Durch Verfügung Großherzoglichen Miniſteriums des Innern und der Juſtiz, Abteilung für Schulangelegen⸗ heiten, vom 16. Juni 1880 wurde dieſer höheren Mädchen⸗Lehranſtalt die Mitbenutzung der Turnhalle der Realſchule unter den im Programm 1881 angegebenen Bedingungen verſtattet.— Im Jahr 1853 wurde aus Mitteln, die urſprünglich für die Notleidenden im Odenwalde geſammelt worden waren, eine Ackerbauſchule mit der Realſchule verbunden, die jedoch trotz ihrer von competenter Seite wiederholt anerkannten tüchtigen Leiſtungen bei der ländlichen Bevölkerung nicht die entſprechende Aufnahme fand. Als der Unterzeichnete im Jahre 1865 in ſeine hieſige Stellung als Director der Realſchule eintrat, hat er gleich ſeinen Vorgängern ſich mit der größten Sorgfalt der Leitung der Ackerbauſchule unterzogen, da er in derſelben ein ſehr weſentliches Moment der Entwicklung des Odenwaldes ſah. Er hat kein Mittel unverſucht gelaſſen, das Intereſſe der ländlichen Bevölkerung für dieſelbe zu wecken. Er hat nicht nur den Lehrplan derſelbeu erweitert und neue Lehrmittel und Lehrkräfte der Schule zugeführt, er hat auch bei landwirtſchaftlichen Kränzchen, bei ſeinen Beſuchen als Mitglied Großherzoglicher Kreis⸗ ſchulcommiſſion Erbach die Vertreter der Landwirtſchaft und der Gemeinden zur Unterſtützung dieſer gemeinnützigen Anſtalt anzuregen geſucht. Er hat hierauf verſucht, der Anſtalt eine andere Organiſation zu geben, um die Mitwirkung der landwirtſchaftlichen Bevölkerung und ihrer Vertretung herbeizuführen. Er hat ſchon 1872 bei der oberſten Schulbehörde den Antrag geſtellt, die Anſtalt von der Realſchule loszulöſen und unter die Großherzogliche Centralſtelle für die Landwirtſchaft und ein Curatorium zu ſtellen, vorbehaltlich der Oberaufſicht des Miniſteriums und der Verwaltung des Stiftungsfonds, die Mitwirkung der Realſchule aber freier Vereinbarung zu überlaſſen. Die höchſten Behörden gingen hierauf nicht ein, geſtatteten übrigens die Bildung eines Curatoriums, deſſen ſtändiges Mitglied der 5


