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in der Regel; denn die Beſchaffenheit der Luft wird nicht ausſchließlich durch den Luftraum bedingt, ſondern durch eine Reihe von andern Faktoren, wie Lüftung, Baumaterial, Feuch⸗ tigkeit u. ſ. w.
Dieſe Regel wird in der That durch unſere Erhebungen in Darmſtadt und Beſ⸗ ſungen beſtätigt. Die Schulzimmer der öffentlichen Schulen zu Darmſtadt können zum Theil, verglichen mit denen an anderen Orten, recht geräumig genannt werden. Von den 52 öffentlichen Schulzimmern zu Darmſtadt übertreffen 44 jenes Münchener Schulzimmer, deſſen Kohlenſäuregehalt von Pettenkofer unterſucht worden(S. 4.), relativ an Größe, d. h. es kommen mehr als 153 Kubikfuß Luftraum auf den Schüler. Dagegen bleiben 8 Schulzimmer unter jenem Maße, und müſſen daher unter ſonſt gleichen Verhältniſſen eine noch mehr verderbte Luft bieten als jenes Münchener Zimmer. Von den 5 Schul— zimmern zu Beſſungen erreicht kein einziges das Maß von 153 Kubikfuß auf den Kopf. Die Schulzimmer in Privatanſtalten und faſt alle Schulzimmer auf dem Lande bleiben weit unter jenem Maße.
Die 13 Schulzimmer zu Darmſtadt und Beſſungen, welche den ge⸗ ringſten Luftraum gewähren, weiſen faſt ohne Ausnahmen) einen nach Alter und Stand verhältnißmäßig ſehr hohen Prozentſatz von an Kopf⸗ weh leidenden Schülern auf. Wir heben hervor:
die Stadtknabenſchule VII. Klaſſe von 7— 8 Jahren und 138 Kubikfuß mit 34,1% „Kath. Knabenſch. I.„„ 10—14„„ 143„„ 48,2„ „„ Mädchenſch. I.„„ 10—14„„ 113„„ 52,5„ „Beſſ. gemiſchte Elementartkk.„ 6— 8„„ 78„„ 44,6„
Die Schüler dieſer Klaſſen gehören durchaus den weniger bemittelten oder armen Ständen und niederen Altersſtufen an, und doch weiſen ſie eine Höhe des Prozentſatzes auf, wie wir ihn ſonſt nur bei den Schülern der höheren öffentlichen und Privatanſtalten und in einem höheren Alter gefunden haben.
Bei den geſetzlichen Beſtimmungen über den Bau der Schulzimmer hat man bisher nur den zum Sitzen nothwendigen Flächeninhalt in Betracht gezogen, und weniger auf den Luftraum geachtet.
Nach dem Reſkript des Preußiſchen Unterrichtsminiſteriums vom 23. Auguſt 1828 ſollen bei der Anlage von Schulen nach den Vorſchlägen der Oberbaudi⸗ rektion für jedes Kind einer Dorfſchule 6 Qndratfuß Rheiniſch(9,462 Quadratfuß Heſſiſch) Flächenranm in dem Schutzimmer hergeſtellt werden, und 5 Quadratfuß Rhei- niſch(7,885 Quadratfuß Heſſiſch) zugelaſſen werden, wenn mehr als die Hälfte der Kin⸗ der noch nicht Schreibkinder ſind.
Eine Badiſche Inſtruktion vom 16. Oktober 1844 verlangt 5 Quadratfuß Badiſch(8,888 Quadratfuß Heſſiſch).
¹) Eine auffallende Ausnahme bietet a. die erſte Klaſſe der Stadtmädchenſchule mit 131 Kubikfuß Luft⸗ raum auf den Kopf, und nur 8,9% bei Schülerinnen von 13—14 Jahren; b. die Beſſunger zweite
Knabenklaſſe mit 103 Kuvikfuß und nur 2,7% bei Schülern von 8—11 Jahren.(Vergl. Anmer⸗ kung S. 13.) 3*


