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Anregung zu meinem Berufe verdanke. Im Herbſt 1862 erlangte ich die philoſophiſche Doctorwürde auf Grund meines Facultätsexamens und einer der philoſophiſchen Facul⸗ tät in Gießen eingereichten und nachher im Druck erſchienenen Diſſertation. Nach Be⸗ endigung meines Acceſſes wurde ich in Folge eingetretener Vicariate zur Ertheilung einer größeren Anzahl von Lehrſtunden mit Uebernahme der betreffenden Ordinariate verwen⸗ det. Durch Verfügung Großherzoglicher Oberſtudien-Direction vom 2. Juli 1864 wurde ich proviſoriſch zum Lehrer am hieſigen Gymnaſium ernannt, durch Allerhöchſtes Decret vom 17. Januar 1867 definitiv als Lehrer an derſelben Anſtalt angeſtellt.— Außer mei⸗ ner Inauguraldiſſertation: de praepositionum usu apud Pindarum, Darmstadii 1862, habe ich mehrere philologiſche Abhandlungen über Pindar und Vergil, Recenſionen, Berichte über die wiſſenſchaftliche Thätigkeit der Philologenverſammlungen zu Meißen, Haunover und Heidelberg u. a. hauptſächlich in folgenden Zeitſchriften drucken laſſen:„Philologus“ herausgegeben von Ernſt von Leutſch, Ihrgg. XX und XXI,„Zeitſchrift für die öſter⸗ reichiſchen Gymnaſien“ herausgegeben von Seidl, Bonitz und Hochegger, Ihrg. XIV, „Berliner Zeitſchrift für das Gymnaſialweſen“ herausgegeben von Jacobs und Rühle, Ihrgg. XVII, XIX und XX,„Allgemeine Schulzeitung“ herausgegeben von Zimmer⸗ mermann,„Pädagogiſches Archiv“ herausgegeben von Langbein, u. a.“
Durch Verfügung Großherzoglicher Oberſtudien-Direction vom 2. Mai 1867 wurde Leopold Conzen(Prüfung vom philologiſchen Standpunkt) zum Acceſſe zugelaſſen und hat denſelben ſofort angetreten.
V. Bekanntmachungen.
Die öffentliche Prüfung der Claſſen II.—VII. wird Mittwoch den 25. und Don⸗ nerstag den 26., der Schlußactus Freitag den 27. September Statt finden.
Für die Anmeldung neuer Schüler iſt der 18. October, für die Aufnahmeprüfung der 19. October beſtimmt. Als Normaljahre gelten, wofern nicht durch beſondere Aus⸗ zeichnung eine Ausnahme bedingt wird, das zurückgelegte 11. Lebensjahr für die VlIlI., das 12. für die VI., das 13. für die V., das 14. für die IV. das 15. für die III., das 16. für die II., das 17. für die I. Claſſe.
Bei denjenigen, welche in die VII. Claſſe eintreten wollen, werden in Bezug auf Vorkenntniſſe in Sprachen und im Rechnen folgende Anforderungen geſtellt: 1) in der deutſchen Sprache Sicherheit und Leichtigkeit im Leſen und Schreiben, die Anfangs— gründe der Orthographie; 2) in der lateiniſchen Sprache richtiges Leſen, Sicherheit in der regelmäßigen Declination und Conjugation, ſowie in den Genusregeln, Uebung im Ueberſetzen einfacher Sätze aus dem Lateiniſchen in's Deutſche und umgekehrt; 3) im Rechnen Gewandtheit in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt den 21. October.
Grotherzogliche Direction des Gymnafums. Dr. Boßler.
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