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Es war am Beginne des zu neuem Leben erwachenden Jahres, am 16. April 1871, als die Selectenſchule ihren vieljährigen Vorſteher, Hermann Anton Joſeph Wedewer, mitten in einer für unſer Vaterland, unſere Kirche und Schule gleich verhängnißvollen Zeitlage ſich entriſſen ſah. Wenige Tage vor dem allſeits heiß erſehnten Abſchluſſe(10. Mai) eines ebenſo erhebenden wie opferreichen Nationalkrieges, deſſen Wandelungen der Verklärte als deutſcher Mann, wie Alle, aber auch als beſorgter Vater mit bewegtem Gemüthe gefolgt war, mitten unter religiöſen Zuckungen und Wirrniſſen, deren wachſende Fluthung er als treuer Sohn ſeiner Kirche noch auf ſeinem Sterbe⸗ lager mit bekümmertem Herzen, aber mit gläubigem Vertrauen beklagt hatte, rief ihn der unerforſchliche Rathſchluß Gottes zu einer Zeit ab, wo ſich auch für ſeine Schule die hocherfreuliche Ausſicht eröffnet hatte, durch endliche Begründung und unter den Auſpizien einer neuen Schul⸗ behörde die ſo lange und heiß erhoffte allſeitige Neugeſtaltung zu erhalten und damit das Ziel lang⸗ jähriger Wünſche und Beſtrebungen zu erreichen, deren Erfüllung ſo oft ſchon an der Ungunſt der Verhältniſſe und dem Wandel der Zeiten geſcheitert war. Iſt es dem Heimgegangenen auch nicht mehr vergönnt, die erſehnte Stunde lang erwünſchter Entſcheidung zu ſchauen, ſo war er doch mit freudiger Zuverſicht von deren ſicherem und nicht allzufernen Eintritte überzeugt, wie er ſelbſt in ſeinen letzten Tagen ausgeſprochen hat. Die Selectenſchule aber ſieht ſich nun⸗ mehr der mahnenden Pflicht gegenüber, in der ſteten Erinnerung an ihren vieljährigen Inſpector den unverlöſchlichen Dank für eine lange und geſegnete Wirkſamkeit und den gebührenden Zoll kindlicher Pietät für ſeine Fürſorge fort und fort zu beurkunden, deren treuen Hingabe es beſchieden war, in minder günſtigen Zeiten das ſchwanke Schifflein der Schule über den drohenden Sturmfluthen erhalten und dem von ferne winkenden Hafen zugelenkt zu haben, den zu erreichen vielleicht den Hinterbliebenen vergünſtigt iſt. Dieſen aber wie auch anderen Freunden des Verewigten darf jene ſtete Erinnerung an ihn zuvörderſt in der Skizze eines Lebensganges
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