Aufsatz 
Antike und moderne Erziehung : 2. Die Behandlung der verlassenen Kinder im klassischen Altertum
Entstehung
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ſittlichen Noth verlaſſener Kinder ermangeln. ¹¹⁴) Nur erſt, als die Zeit erfüllt, und Jeſus Chriſtus, der Heiland der Welt, erſchienen war, fehlte es den verlaſſenen Kindern jeder Art nicht an Schutz und Pflege; mit jenen göttlichen Worten:Laſſet die Kindlein zu mir kommen und wehret ihnen nicht, denn ihnen iſt das Reich Gottes, und wer nicht das Reich Gottes nimmt als ein Kind, der wird nicht hinein kommen, und weiter:Wer ein Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf und wer mich aufnimmt, der nimmt nicht mich auf, ſondern denjenigen, der mich geſandt hat, war die erſte Grundlage und der rechte und einzige Ausgangspunkt aller Pädagogik für alle Zeiten gegeben. Demgemäß ſehen wir alsbald die Kirche mit aller Energie und in mannigfacher Weiſe der Todtung und Ausſetzung der Kinder, der Mißachtung illegitimer Sprößlinge und allen den Nöthen entgegenarbeiten, welche aus der Dürftigkeit der Eltern für die Kinder zu entſpringen pflegen. ¹¹⁵) Es war nur eine Conſe⸗ quenz dieſer von ihrem göttlichen Stifter vorgezeichneten Aufgabe, daß die Kirche alsbald ſchon und ſo weit es ihr Verhältniß zum Staate geſtattete, zahlreiche Zufluchtsörter aller Art für Arme, Kranke, Gebrechliche, Greiſe u. a. m. gründete. Schon unter der Regierung des Kai⸗ ſers Juſtinian I(527 565 n. Chr.) treten dieſe Wohlthätigkeitsanſtalten in großer Anzahl und Mannigfaltigkeit hervor, wobei die für Kinder allein beſtimmten Findelhäuſer(brepho- trophia), Waiſenhäuſer(orphanotrophia) und Erziehungshäuſer für die erwach⸗ ſene Jugend(curotrophia) vor allen hervorzuheben ſind. Die ächte Weihe erhielten alle dieſe Kinderhäuſer beſonders dadurch, daß Juſtinian zuerſt alle ausgeſetzten Kinder für frei er⸗ klärte und ſomit jener entwürdigenden Knechtſchaft für immer ein Ende machte, welche bis da⸗ hin noch immer auf jenen Unglücklichen gelaſtet hatte. 1¹1¹⁶)

Wenn es ſonach dem Chriſtenthume allein nur möglich und vorbehalten war, dem Kinde ſeine Stellung und volle Berechtigung in der menſchlichen Geſellſchaft wiederzugeben, ſo er⸗ ſcheint ſicherlich auch die Ueberzeugung nicht ungerechtfertigt, welche ſelbſt die mildthätigen Kinderalimentationen der römiſchen Kaiſer, vornehmlich ſeit ihrer eigentlichen Begründung durch Nerva, zu den ſegensreichen Früchten eines humaneren Geiſtes zu zählen nicht anſteht, der zu einem Theile ſchon auch von den unbewußten Einwirkungen chriſtlicher Lehre und chriſtlicher Ideen getragen wurde. Wenn auch Kaiſer Trajan und ſein Freund Plinius ſich des politiſch⸗ſocialen Zweckes ihrer Stiftungen klar bewußt waren, ſo dürfte immerhin die Be⸗

¹14) Vgl. Schück S. 6. ¹15) Vgl. Schück S. 67. 116) Vgl. Cod. Just. I, 2, 19. 22; Cramer S. 494; 499. Schück S. 7; Becker⸗Marqu ardt III, 2 S. 117, A. 605. (1871) 5