Aufsatz 
Die Sueven
Entstehung
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vollzieht der Vater oder deſſen geſetzlicher Stellvertreter. Bei derſelben ſind: 1. Geburtsſcheine, 2. Impfſcheine reſp. Beſcheinigungen über erfolgte Revaccination, 3. Zeugniſſe über den ſeither genoſſenen Unterricht unter Angabe der in den einzelnen Fächern behandelten Abſchnitte vorzulegen. Schüler, welche ſchon ein Gymnaſium oder eine ähnliche höhere Anſtalt beſucht haben, müſſen ein Abgangszeug niß beibringen; Schulcenſuren ſind nicht ausreichend. Im Intereſſe der Angehörigen der Schüler wird noch bemerkt, daß alte Ausgaben oder beſchriebene Exemplare von Schulbüchern bei dem Unterricht nicht geduldet werden können.

Zu der öffentlichen Prüfung und der Schlußfeier beehrt ſich der Unterzeichnete alle Freunde und Gönner der Anſtalt, insbeſondere die Eltern und Angehörigen der Schüler des Gymnaſiums ergebenſt einzuladen.

Der Gymnaſial⸗Director, Dr. Peters.