Aufsatz 
Über die nächsten Aufgaben des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, nebst einem Anhange: Die Bedeutung und Stellung der Vorschule
Entstehung
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ſelbſtändige, je einjährige Realklaſſen errichtet wurden, deren Schüler nur im Religions⸗, Geſangs⸗ und Turnunterrichte zugleich mit den Schülern des Gymnaſiums unterrichtet wurden. War dadurch endlich eine ſelbſtändige Realſchule geſchaffen und den realiſtiſchen Bildungsbedürfniſſen der Stadt Worms wenigſtens theilweiſe in einer Zeit Genüge geleiſtet, als ſogar kleine Kreisſtädte unſres Landes längſt ihre Realſchulen beſaßen, ſo konnte die neue Organiſation des Jahres 1852 beiden Anſtalten für die Dauer doch nicht genügen. Die vierklaſſige Realſchule machte berechtigten Anſpruch auf eine weitergehende, ſelbſtändige Entwickelung, und auch das vierklaſſige(D) und achtjährige Gymnaſium konnte bei dieſer beſchränkten Organiſation nicht ſtehen bleiben. Als in ſolcher Lage nur eine gründliche Finanzreform beider Schulen, d. h. die Gewährung ausreichender Mittel von Seiten des Staats und der Stadt Worms Hülfe bringen konnte, und als, ehe dies geſchah, zwei extreme Parteien einander entgegentraten, von welchen die eine das Gymnaſium zu Gunſten eines Realſchulfonds, die andre die Realſchule zu Gunſten des Gymnaſialfonds ſchienen aufgehoben wiſſen zu wollen: damals(im Jahre 1865) trat ein Organiſationsplan hervor, welcher Gymnaſium und Realſchule beibehalten wiſſen wollte, und nach welchem, analog der Organiſation des Jahres 1842, die Realſchule und das Gymnaſium zwei gemeinſchaftliche Unterklaſſen, Sexta und Ouinta, haben ſollten, in welchen obligatoriſches, alſo auch von allen Realiſten zu lernendes Latein gelehrt werden ſollte. Dieſe projectirten Klaſſen Sexta und Quinta entſprachen faſt vollſtändig den beiden Unterklaſſen der preußiſchen Realſchule 1. Ordn. Auf der Grundlage jener für Worms vorgeſchlagenen Unterklaſſen der Realſchule 1. Ordn. ſollten dannobere Realklaſſen mit facultativem Latein eingerichtet werden. Dieſer Organiſationsplan wäre gewiſſermaßen ein embryoniſcher Anſatz für die Bildung einer Realſchule 1. Ordn. geworden, wenn er angenommen und das facultative Latein der oberen Realklaſſen nach und nach in obligatoriſches verwandelt worden wäre. Wenn er nun aber von den hieſigen Vertretern der realiſtiſchen Bildung gerade wegen des Lateins nicht angenommen wurde, das doch in den oberen Klaſſen nur facultativ ſein ſollte: ſo iſt mit Sicherheit anzunehmen, daß eine Realſchule, welche in den Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗ klaſſen obligatoriſches Latein lehren würde, d. h. eine reine Realſchule 1. Ordn., in Worms mehr Gegner als Freunde haben würde. Wir können alſo ſagen:Als der gedachte Orga⸗ niſationsplan des Jahres 1865 nicht zur Annahme gelangte, wurde das obligatoriſche Latein aus unſerer Realſchule verwieſen und das Princip der reinen Realſchule 1. Ordn. zu Worms verworfen.

Da es ſchon nach jenen Verhandlungen wohl unmöglich und nach der Qualität unſrer Real⸗ ſchüler ohne Zweifel ſehr unangemeſſen iſt, obligatoriſches Latein für alle Klaſſen und ſämmtliche Schüler der hieſigen Realſchule zu empfehlen, ſo unterliegt es keinem Zweifel, daß die Realſchule zweiter Ordnung mit facultativem Latein die den hieſigen Wünſchen am meiſten entſprechende Form einer realiſtiſchen Lehranſtalt iſt. Iſt dieſe Anna hme be⸗ gründet, ſo müßte ſich hiernach die weitere Au sbildung unſrer zur Zeit noch ſechsjährigen Realſchule bemeſſen.

Welche Motive müßten uns hierbei leiten?

Indem wir feſthalten, daß ſowohl die lateinloſe Realſchule 2. Ordn. als auch die Realſchule 2. Ordn. mit facultativem Latein ihren Schülern anſtatt des Lateins einen gleichwerthigen Unterrichtsſtoff zur Uebung des Verſtandes darzubieten habe: ſind wir verpflichtet, von unſeren