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dem Unterrichte der reiſeren Schüler nur auf deren Bedürfniſſe Rückſicht nehmen, und ihre Vorbereitung für die unterſte Realclaſſe würde jedenfalls ſehr viel gewinnen. Ebenſo würde ſehr viel Zeit gewonnen für den beſonderen Unterricht der Anfänger. Schon aus dieſen ſchwer wiegenden Gründen iſt es be⸗ greiflich, warum wir die vollſtändige Trennung unſerer Vorſchule zu zwei beſonderen Klaſſen als das nächſte und dringendſte Bedürfniß unſerer Anſtalt anſehen. Allein die beſprochene Trennung unſerer Vorſchule liegt nicht bloß im Intereſſe unſerer 9⸗ bis 10⸗jährigen Zöglinge, ſondern hat, wie wir oben andeuteten, die größte Bedeutung für die geſammte Organiſation und für die Zukunft unſerer Anſtalt. Die zehnjährigen Zöglinge der Anſtalt ſollen eine beſondere Klaſſe bilden, damit dieſelben durch einen auf ſie allein gerichteten und concentrirten Unterricht ganz be⸗ ſonders befähigt werden zu dem ſtrengen Unterricht im Franzöſiſchen, den ſie in 4 wöchentlichen Unterrichtsſtunden genießen ſollen. Schüler, welche auf dieſe Weiſe vorbereitet worden ſind, können dann ohne Bedenken in der Sexta(unſerer jetzigen 5. Klaſſe) das Latein in Angriff nehmen. Was erſtre⸗ ben wir demnach? Wir wünſchen den Realſchulcurſus unſerer Anſtalt nach unten hin um eine Unterklaſſe zu erweitern, in welcher die 10⸗jährigen Schüler mit der Er⸗ lernung des Franzöſiſchen beginnen. Dieſe Klaſſe iſt dann bei uns die oödere Klaſſe der Vorſchule uud zugleich integrirender Beſtandtheil der Realſchule. Wenn aber dieſer Gedanke bei uns verwirklicht werden ſollte, ſo würde er geradezu die Grundlage einer Vermittelung des preußi⸗ ſchen und heſſiſchen Realſchulweſens bieten können. Denn nach unſerem Plane würde das Latein auf der Stufe gelehrt werden können, auf welcher es in Preußen gelehrt wird; und man kann hinzufügen, daß man dann in einer Realſchule, welche ihre Schüler aus den ent⸗ ſprechenden Familien erhält, ebenſowohl das obligatoriſche, wie das facultative Latein annehmen könnte. Wenn z. B. in Darmſtadt gleichzeitig mit der Ausbildung der Realſchule eine Verwand⸗ lung der dortigen Stadtſchule in eine Mittel⸗ oder niedere Bürgerſchule dadurch ermöglicht würde, daß diejenigen Elemente, welche der Ausbildung derſelben nicht zugänglich gemacht werden können, in einer Schule letzter Kategorie vereinigt würden: ſo vermöchte man in jener Realſchule, welche eine Mittelſchule und eine Schule der geringſten Kategorie zu ihrer Vorausſetzung hat, ohne Bedenken das Latein zum obligatoriſchen Lehrgegenſtande zu machen. Das Latein der Realſchule, der Schulgeldſatz der Mittelſchule, die Befreiung vom Schulgelde in der Schule dritter Kategorie, dabei Stipendien oder Freiſtellen in den Schulen 1. und 2. Kategorie— dieſe Momente weiſen jeder Art von Schulen ihre Schüler an. Nach unſerem Plane würde aber auch das Franzöſiſche diejenige Stellung behalten können, welche es nach der ſeitherigen Organiſation der heſſiſchen Realſchulen einnahm und im Intereſſe des Bürgerthums auch ferner einnehmen muß. So würen alſo von uns die Vorzüge des preußiſchen und des heſſiſchen Planes feſt⸗ gehalten, und die hauptſächlichſte Differenz, welche zwiſchen den Einrichtungen der Unterklaſſen preußiſcher und heſſiſcher Realſchulen beſteht, vermöchte zum Vortheile unſerer Schule ausgeglichen zu werden. Wir heben nun nochmals hervor, daß nach unſerem Plane, wie nach dem preußiſchen, das Erlernen einer fremden Sprache im Allgemeinen„nicht vor dem vollendeten neunten Le⸗ bensjahre“ erfolgen ſoll.(Vgl. oben S. 10.) Es hat nun lediglich locale Bedeutung, wenn wir darauf hinweiſen, daß auch an anderen Orten Vorſchulen höherer Lehranſtalten aus mehreren Klaſſen beſtehen. So hat z. B. die Realſchule zu Offenbach vier Klaſſen, und in der oberſten dieſer vier Klaſſen, welche für die 10⸗jährigen Schüler beſtimmt iſt, wird mit dem Unterricht in der franzöſiſchen Sprache begonnen. Auch in Bingen eriſtirt eine Vorklaſſe für das Alter von 8—10 Jahren, in welcher Gegenſtände des höheren Unterrichts, z. B. das Franzöſiſche, in Angriff genommen werden. Es


