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„Von mehreren Seiten ist mir der dringende Wunsch zu erkennen gegeben, dass denjenigen der Prima im vierten Semester angehörenden Gymnasiasten, welche in Folge der gegenwärtig angeordneten Mobilmachung der Armee in letztere eintreten wollen oder müssen, die Möglic hkeit gewährt werde, vorher noch die Abiturientenprüfung zu absolviren. Demazufolge sowie mit besonderer Rücksicht auf die gegen- würtigen ausserordentlichen Umstände, welche den schleunigsten Eintritt unserer kampffähigen und kampf- lustigen Jünglinge in das Heer winschenswerth erscheinen lassen, fordere ich die Königl. Provinzial-Schul- collegien hiermit auf, Angesichts dieses die Directoren sämmtlicher Gymnasien und Realschulen Ihres Res- sorts anzuweisen, mit den Primanern der Eingangs bezeichneten Kategorie, welche sich entweder über ihre Verpflichtung zum Eintritt in die Armee durch die bezüglichen Militärpapiere ausweisen, oder die Zustim- mung ihrer Vüter resp. Vormünder zu ihrem freiwilligen Eintritt beibringen, sogleich oder doch un- mittelbar nach dem Schluss der gegenwürtigen Ferien, die mündliche Abiturientenprüfung abzuhalten. Genügen sie in derselben den Anforderungen des Reglements, so soll ihnen sofort das Matu- ritüts-Zeugniss ausgefertigt und eingehändigt werden, da nicht anzunehmen ist, dass diese Jünglinge unter den gegenwürtigen Zeitverhältnissen im Stande sein würden, die zur Anfertigung der reglementsmässigen schriftlichen Prüfungsarbeiten unerlüssliche Sammlung des Geistes zu erlangen. Den auf Grund dieses Er- lasses ausgefertigten Maturitätszeugnissen ist eine Abschrift desselben beizuheften.
Der Theilnahme der Departementsräthe an den vorgedachten mündlichen Prüfungen bedarf es nicht. Dagegen sind die am Schulort wohnhaften Königlichen Compatronats-Commissarien einzuladen, der Prüfung beizuwohnen und die Zeugnisse mit zu vollziehen.
Nach einigen Wochen wünsche ich ein Verzeichniss der in der oben vorgeschriebenen Weise ge- prüften und mit dem Maturitätszengniss entlassenen Primaner mit Angabe der Namen, des Lebensalters, des Standes der Vüter und ob der Eintritt in das Heer freiwillig oder in Folge einer Einberufung erfolgt ist, zu erhalten.“
Zufolge dieser Verfügung unterzog sich ein Schüler der Oberprima(s. unten VIII)
der Maturitätsprüfung.
2) Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten vom 25. Juli 1870, mitgetheilt durch Rescript des Königl. Leu zinl Sohaleallebiue vom 28. Juli 1870:
„Nachdem durch die Circularverfügung vom 19. d. M.— 20441— eine beschleunigte und abge- kürzte Abiturientenprüfung für diejenigen jungen Leute, welche der Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule im 4. Semester angehören und jetzt in die Armee eintreten wollen oder müssen, angeordnet worden, ist mir von vielen Seiten der Wunsch ausgedrückt, eine entsprechende Berücksichtigung auch sol- chen Primanern zu Theil werden zu lassen, welche erst im 3. Semester stehen. Im Hinblick auf die ausser- ordentlichen Zeitumstäünde will ich die in dieser Beziehaung gestellten Anträge genehmigen und ermächtige die Königl. Provinzial-Schulcollegien allgemein, von den der Prima eines Gymnasiums oder einer Realschule im 3. Semester angehörenden Schülern nicht nur die, welche bereits das militärpflichtige Alter erreicht haben, oder welche sich ganz der militärischen Laufbahn widmen wollen, sondern auch alle diejenigen zu einer Maturitätsprüfung baldigst zuzulassen, welche die Absicht haben, mit Genehmigung ihrer Eltern bei der gegenwärtigen Mobilmachung in die Armee einzutreten.
Ein Erlass der schriftlichen Prüfung kann jedoch in diesem Falle nicht stattfinden; die mündliche ist aber in möglichst kurzer Frist nach der schriftlichen abzuhalten.
Im Uebrigen gelten, was die Anwesenheit eines Commissarius bei der mündlichen Prüfung, die Aus- fertigung der Zeugnisse und die darüber zu erstattenden Berichte betrifft, für diese anticipirte Maturitäts- prüfung dieselben Bestimmungen, welche in der Circularverfügung vom 19. d. M. darüber gegeben sind.
Die Directoren der Gymnasien und Realschulen sind hiernach schleunigst mit Anweisung zu ver- sehen.“
Zufolge dieser Verfügung unterzogen sich sechs Schüler der Oberprima(s8. unten VIII unter Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 7) der Maturitätsprüfung und traten unverzüglich in die
Armee ein. 5


