— 23— des Vaters und des Sohnes und des heil. Geiſtes offenbar die ganze Fülle der Heils⸗ anſtalt zur Abzweckung hat, wie dieſelbe durch jene heiligen Namen feierlich bezeich⸗ net wird. Der Sinn des Taufens auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heil. Geiſtes wird wohl gewöhnlich erklärt, als auf das Bekenntniß des Vaters, Sohnes und Geiſtes, und iſt dieſes auch offenbar darin beſchloſſen; aber es erſchöpft jenen Ausdruck nicht, und vereinigt ſich ſprachlich nicht mit Stellen, wie 1 Kor. 1, 13. 10, 2. Apg. 19, 3. Daher wird man die Erklärung Olshauſen's*) entſprechend finden, daß das Taufen auf einen Namen die Taufe als einen verpflich⸗ tenden, ſich Jemandem verbindenden Ritus, bezeichne. Das erhabene Ob⸗ ject, mit welchem alſo hier die Taufe verbindet, ſoll die Weſenheit Gottes ſelbſt ſein, als Vaters, Sohnes und Geiſtes. Der Ungetaufte wird daher gedacht als ohne we⸗ ſentliche Verbindung mit Gott, als von Gott los; dieſe ſündliche Scheidung, die zu⸗ gleich die Quelle alles äußern und innern Elends für den Menſchen iſt, hebt die Taufe und Wiedergeburt auf.
Die zweite evangeliſche Stelle iſt: Mark. 16, 15. 16, deren Faſſung nicht die Lebendigkeit der ſelbſtgeſchauten Offenbarung eines Augenzeugen hat. Doch ſetzt auch dieſe Erzählung das Wort von der Taufe in das letzte Zuſammenſein des Meiſters mit ſeinen Jüngern nach der Auferſtehung; aber es erzählt uns nicht eigentlich die Einſetzung der Taufe, obwohl ſich offenbar das Bewußtſein ausdrückt, daß an dieſem Tage, bei dieſem letzten Zuſammenſein, die Taufe eingeſetzt iſt. Die Univerſalität der Taufe wird entſchieden bervorgehoben, indem ein Ausgehen in alle Welt und zugleich ein Evangelium⸗Predigen für alle Creatur den Jüngern geboten iſt. Daran ſchließt ſich die Anſage, wer gläubig und getauft worden ſei, der ſolle des Heils theilhaftig, wer aber nicht gläubig geworden ſei, ſolle dem Gerichte, der Verdammniß überant⸗ wortet werden. Hier ſind offenbar die letzten Entſcheidungen mehr hervorgehoben, die durch die Predigt des Cvangeliums in der Welt berbeigeführt werden, je nachdem die
*) Olshanfen, d., dihl. Somment. üt. ſämmtl. Schriften des N. X's. Königet. 1838. Bv. 2. S. 518—


