Aufsatz 
Apologetische Würdigung der Kindertaufe
Entstehung
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damit das Göttliche und Menſchliche zugleich, das Subjective und Objective in der⸗ ſelben zuſammen genannt, Gott und Ich, das Freie und Gebundene: den Kern, die Idee des Menſchen. Je weniger aber der einzelne Menſch die Einheit des Göttlichen und Menſchlichen in ſich erhalten hat, ſeit die Gedanken in ſeiner Bruſt ſich un⸗ ter einander verklagen und entſchuldigen, um ſo weniger konnte auch die wiſſenſchaftliche, wie kirchliche Entwickelung von dieſem Zwieſpalte unberührt bleiben. Das Vorwiegen der Subjectivität bildet ſich aus in der verſtandesmäßigen Auffaſſung und Behandlung der Religion; auf dem kirchlichen Gebiete zeigt es ſich im Vorwiegen der moraliſchen Predigt, im Verfall der Liturgie, im Zurücktreten des Sacramentes. Daß unſere Zeit zu merken beginnt, wie ſie in die vorbezeichnete Bahn hereingelockt worden iſt, und ſo nicht ergreifen wird, was dem religiöſen Sehnen vorſchwebet: das erkennt man leicht daraus, wie man theils vom kirchlich adminiſtrativen Standpunkte aus die Liturgie mehr in den Vordergrund zu bringen ſuchte, theils vom wiſſenſchaft⸗ lichen Standpunkte aus, ſie zum Gegenſtande der immer allſeitiger werdenden Unter⸗ ſuchung und Würdigung genommen hat. Aber eben die lange in der theologiſchen Wiſſenſchaft vorherrſchende Berückſichtigung der Subjectivität hat gegenwärtig, in off⸗ ner Abhängigkeit von einer weit verbreiteten und viel verblendenden Schulphiloſophie, die neue Verirrung geſchafft, daß man in mancherlei Weiſe unternommen, die Liturgik wiſſenſchaftlich auf das Gemeindeleben zu baſiren, daraus den Cultus nach Form und Gehalt zu conſtruiren. Natürlich fonnten die Sacramente dadurch nur in die ungün⸗ ſtigſte Stellung gerathen, und befremden kann nicht mehr, wenn wir hören mußten, daß die Taufe im Namen der Gemeinde vollzogen wurde. Der Verſtändige ſieht es ein, daß die Gemeinde dem Täufling keinen heil. Geiſt einhauchen, keine Wiedergeburt vermitteln, keine Gewähr der Sündenvergebung und Seligkeit bieten kann; was war conſequenter, als zu decretiren, einer Taufe, als eines äußeren Gebrauches, als einer bloßen Cäremonie, bedarf unſer geiſtig mündig und frei gewordnes Geſchlecht nicht mehr. 8

Doch die Extreme treten nicht unvorbereitet hervor, wenn auch die Entwickelungs⸗ glieder, die zu ihnen hinleiteten, gar oft durch die zu geringe Würdigung der Ver⸗ gangenheit vor dem Auge ſich verbergen, und erſt wieder aus dem Schutte der hinter uns liegenden Zeit hervorgeſucht werden müſſen. Viele, die mit einer unklaren Bangig⸗