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Z. 14 ess syhe zu radren begreyffen oder reden
„, 15 myr fehlt
„ 16 ess sy welcherley sachenst. inn geistlichen oder weltlichen
sachen
„ 18 neuntzig Gulden st. funfzig gulden
„ 19 welche zeyt st. welcher zyt
„ 20 binnen e gemelter jar zal
„ 23 heimlichheit
„ 24 sollichs
„ 25 ires besten
„ 27 hab ich Jacobus Micyllus obgemelt
„ 28 undt seyn heyligen
„ 29 ungeverdsst. geverde(verschrieben)
„ 30 ff. hab ich Jacobus Micyllus obgenandt mitt dienstlichem vleyss gebetten den ersammen und weysen herren Amandum Holtzhaussen schöffen zu Franck- phurdt meyn gepietenden günstigen und lieben herren, dass er seyn eyn- sygel für mich an dyssen brieff gehangt hatt. Der Versiegelung ich Amandus Holtzhaussen obgenant also von bett wegen wie obstöt geschehen urkenne doch myr und mynen erben ohn schaden. Geben uff Exaltationis S. crucis Anni M D XXVI.
Was den Ausdruck betrifft, so bemerke ich, dass Z. 8 die Worte: und mit den (denen) wy mir ebent uberkommen als Abkürzung zu verstehen sind für: und es mit denen zu halten, wie wir grade übereinkommen, uns darüber verständigen. 9. mit enchem(od. in 3. eingem) jungen bedeutet: mit irgend einem Jungen; 10. zu schicken gewinnen s. v. a. in Streit gerathen: wurde ist sowohl zu irrig wie zu gewinnen zu construiren; indem in 3. gewönne ge- schrieben ist, statt gewinnen wurde, ist das voraufgehende irrig ohne Beziehung; 14. ist begreyffen s. v. a. concipiren, schriftlich abfassen. 19. welcher zyt—— leydlich wern d. h.„zu jeder Zeit, wo ich mich innerhalb der drei Jahre nicht so verhalten sollte, dass der Rath mit mir zufrieden wäre, soll er das Recht haben mich zu entlassen.“ Endlich ist zu bemerken, dass die Bezeugungen der Schöffen Cl. Stalburg und Hamman Holtzhausen von der Hand des Nesen und Micyllus geschrieben sind, so dass die angehängten Siegel gewissermassen die eigne Handschrift der Männer vertreten.
In Betreff des Inhaltes aber verdient zuerst das eigenthümliche Verhältniss, in welches Nesen sowohl wie Micyllus nach dem nun vorliegenden Wortlaut ihrer Ver-
schreibungen zu dem Rathe traten, unsere Beachtung. Beide wurden nicht allein als


